Lohnwucher wegen zu geringem Lohn!

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Wann ist Ihr Gehalt zu gering? Gilt die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts wegen Lohnwucher auch für Arbeitsverhältnisse?

Ersteres müssen Sie entscheiden. Im Fall unserer zweiten Frage hat sich das Bundesarbeitsgerichts wie folgt eingelassen:

Nach § 138 II BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen oder auch der Unerfahrenheit für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Das bedeutet, diese Reglung gilt auch für Arbeitsverhältnisse.

Das BAG hat ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht. Maßgebend ist der Vergleich mit der tariflichen Stunden- oder Monatsvergütung ohne Zulagen und Zuschläge, wobei auch die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

Wichtig ist, dass ein bei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht zu beanstandende Vergütung durch die zukünftige Entwicklung des Tariflohns wucherisch werden kann (Quelle: BAG Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08).

Rechtsanwalt Christian Fuhrmann steht Ihnen für Beratungen und Vertretungen im Bereich Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung.


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