Lufthansa Streik Entschädigung

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Waren auch Sie Betroffener von einem streikbedingten Flugausfall im Jahr 2020 oder 2019 ?

Haben Sie bisher Ihre Forderung nicht durchsetzen können ?

Dann beachten Sie die jetzt ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen C-28/20 vom 24.03.2021.


Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand, auch wenn er gewerkschaftlich organisiert war. Die Airline kann sich daher nicht hinter den Streik zurückziehen und muß die Entschädigungsleistung nach EU-Verordnung 261/2004 an den betroffenen Verbraucher, ihren Kunden, den Flugpassagier zahlen.

Ihre Ansprüche als Betroffener sind noch nicht verjährt.

Viele Verbraucher haben sich von falschen Informationen geleitet zurückhaltend verhalten. 

Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden und höchstrichterlich ausgeurteilt, dass es sich bei einem Streik der Mitarbeiter, der Beschäftigten der Airline, um einen Sachverhalt handelt, welcher von der Airline beherrscht werden kann, da er Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens ist.

Insbesondere dann, wenn er angekündigt wurde.

Die Lufthansa Streiks fallen demnach ebenso wie die Piloten und Crewmitglieder-Streiks bei Ryan Air darunter.

Gerne helfen wir - anwaltreiserecht.de bzw anwaltsbüro-essen.de - Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche,


Erfahren Sie mehr über die EuGH Entscheidung und die Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Forderung auf Entschädigung / Ausgleichzahlung gemäß EU-VO 261/2004 und kontaktieren Sie uns.


Rüdiger Wittkop

Ihr Anwalt für Reiserecht

 

Foto(s): pixabay pexels

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