Lufthansa Streik: Welche Entschädigungsansprüche haben Passagiere?

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Bei Streiks im Luftverkehr, wie sie aktuell die Lufthansa betreffen, stehen Reisende oft vor der Frage, ob und welche Ansprüche auf Entschädigung sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können. Insbesondere bei von Streiks betroffenen Flügen herrscht bei den Passagieren große Unsicherheit bezüglich ihrer Rechte. Der Ausfall oder die erhebliche Verspätung eines Fluges aufgrund eines Streiks kann unter bestimmten Umständen zu einem Anspruch auf Entschädigung führen. Doch wie sieht die rechtliche Lage genau aus?

Rechtlicher Rahmen

Grundlage für Entschädigungsansprüche im Flugverkehr innerhalb der EU, nach oder von einem EU-Land, bietet die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Diese regelt die Entschädigungsansprüche von Passagieren bei Flugausfällen, großen Verspätungen und Nichtbeförderungen. Allerdings werden Streiks seitens der Fluggesellschaften oft als außergewöhnliche Umstände betrachtet, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Dies kann die Situation komplizieren.

Denn der EuGH hat mit Urteil vom 23.03.2021 Az. C-28/20 entschieden, dass Streik insbesondere des eigenen Personals in der Regel keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Daher ist die Ausgleichsleistung der Fluggastrechteverordnung (250 bis 600 EUR pro Person) durch die Fluggesellschaft geschuldet. 

Ansprüche bei Streiks

  1. Außergewöhnliche Umstände: Streiks des Flughafenpersonals oder der Fluglotsen gelten gemeinhin als außergewöhnliche Umstände, die eine Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat. In solchen Fällen besteht meist kein Anspruch auf Entschädigung. Anders kann es jedoch bei internen Streiks des Personals der Fluggesellschaft selbst aussehen. Hier könnte argumentiert werden, dass solche Streiks Teil der betrieblichen Risiken einer Airline sind.

  2. Versorgungsleistungen: Unabhängig von der Entschädigungsfrage haben Passagiere bei längeren Wartezeiten Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Unterbringung im Hotel, inklusive Transport dorthin.

  3. Alternative Beförderung oder Rückerstattung: Bei einem Streik muss die Fluggesellschaft den Passagieren entweder eine alternative Beförderung zum Zielort so schnell wie möglich oder die Rückerstattung des Ticketpreises anbieten.

Was können Passagiere tun?

  • Informieren: Halten Sie sich über den Status Ihres Fluges auf dem Laufenden und dokumentieren Sie alle Informationen und Kommunikationen mit der Fluggesellschaft.
  • Belege aufbewahren: Für eventuelle Ansprüche auf Versorgungsleistungen sollten alle Belege aufbewahrt werden.
  • Kontakt zur Fluggesellschaft: Nehmen Sie Kontakt zur Fluggesellschaft auf, um Informationen über Ihre Rechte zu erhalten und Ansprüche geltend zu machen.
  • Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten können sich Passagiere an nationale Durchsetzungsstellen oder Verbraucherschutzorganisationen wenden, um sich über ihre Rechte beraten zu lassen.

Fazit

Während ein Streik bei der Lufthansa Unannehmlichkeiten und Unsicherheiten für Reisende mit sich bringt, gibt es bestimmte Rechte und mögliche Ansprüche, die Passagiere kennen sollten. Die spezifischen Umstände des Streiks spielen jedoch eine entscheidende Rolle dabei, ob und welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Passagiere sollten daher proaktiv handeln, um ihre Rechte zu wahren.


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