Mangelhaftung nach polnischem Recht

  • 3 Minuten Lesezeit

Von Gummistiefeln über Treppen, Möbel, Fenster oder Ferienhäuser an der Ostseeküste. Im Internet gibt es immer mehr Anzeigen, in welchen polnische Kaufleute deutschen Verbrauchern verschiedenste Produkte anbieten. Das günstige Preis-/Leistungsverhältnis, die niedrigen Versandkosten sowie der gute Ruf polnischer Arbeitskräfte bilden dafür einen starken Antrieb.

Es ist jedoch leider auch bekannt, dass das Siegel „Made in Poland“ nicht immer alle Erwartungen zu erfüllen vermag. Was ist also zu machen, wenn nach der Vorabüberweisung letztendlich ein Päckchen oder ein Lastwagen aus Polen eintrifft und die als traumhaft angepriesene Ware sich in Wirklichkeit als Pfuscherei erweist?

Sie können natürlich gegen einen unlauteren Verkäufer rechtlich vorgehen. Dabei sollte jedoch einiges beachtet werden.

Wenn Sie keine Nebenabreden getroffen haben, findet auf den Kaufvertrag mit einem Verkäufer aus Polen das polnische Recht Anwendung. Das polnische Recht sieht im Falle der Lieferung mangelhafter Ware eine Reihe von Ansprüchen und Befugnissen vor, die Sie geltend machen können.

Zunächst muss der Mangel festgestellt werden. Gemäß dem polnischen Recht wird der Mangel sehr weit verstanden. Hierzu zählen, neben dem Sachmangel, auch Rechtsmängel oder die Lieferung unvollständiger Ware (Art. 5561 sowie Art. 5563 des polnischen Zivilgesetzbuches). Es ist enorm wichtig, dass Sie den Mangel möglichst genau und eingehend dokumentieren. Praktisch gesehen erweisen sich Fotos hier häufig als das beste Mittel. Notfalls können Sie auch Zeugen herbeiholen, bestenfalls Personen, die mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sind – damit ihre Glaubwürdigkeit später nicht infrage gestellt werden kann.

Sobald Sie die Beweise gesammelt haben, schreiben Sie eine E-Mail oder eine SMS an den Verkäufer. Darin können Sie ihn auffordern, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurücktreten (Art. 560 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches). Das Recht auf Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel der Sache unerheblich ist (Art. 560 § 4 des polnischen Zivilgesetzbuches).

Die Wahl steht Ihnen zu.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Verkäufer sich nicht darauf berufen kann, er habe seine Haftung, etwa in AGB oder im Kleintext des Vertrages, beschränkt oder ausgeschlossen. Beim Verbraucherverkauf ist dies nicht erlaubt (Art. 558 des polnischen Zivilgesetzbuches).

Der Rücktritt wird unwirksam, wenn der Verkäufer unverzüglich eine neue, mangelfreie Sache liefern wird oder wenn er den Mangel beseitigen wird. Dies gilt nicht, wenn bereits die Sache schon einmal repariert oder ersetzt wurde. Sie können die Entscheidung treffen, ob Nachbesserung oder Ersatz stattzufinden hat, es sei denn, dass der von Ihnen gewählte Weg für den Verkäufer übermäßige Kosten verursachen würde – nur dann kann er selber darüber bestimmen (Art. 560 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuches).

Die Minderung des Preises sollte im Verhältnis zum verminderten Wert der mangelhaften Sache stehen (Art. 560 § 3 des polnischen Zivilgesetzbuches).

Wenn der Verkäufer binnen 14 Tagen keine Stellungnahme zu Ihrer Forderung einer Preisminderung nimmt, wird rechtlich angenommen, dass er damit einverstanden sei (Art. 561des polnischen Zivilgesetzbuches).

Sollte der Verkäufer sich weigern, die Sache abzunehmen oder im Verzug damit sein, können Sie die Sache auf seine Kosten zurückversenden sowie die Nebenkosten, etwa die Lagerkosten, auch geltend machen.

Sie brauchen Ihre Erklärungen nicht auf Polnisch abzugeben. Es reicht aus, sicherzustellen, dass die Erklärung dem Verkäufer zugegangen ist. Für Ihre Sicherheit und angesichts eines möglichen künftigen Prozesses empfiehlt es sich, diese in Textform, etwa per E-Mail oder per SMS, abzugeben. Dadurch sammeln Sie wertvolle Beweise. Es ist noch besser, wenn Sie den Verkäufer dazu bewegen können, dass er mit Ihnen einige SMS oder E-Mails austauscht – dann wird sichergestellt, dass ihm Ihre Erklärungen zugegangen sind.

Dabei können Sie etwa die folgende Formulierung verwenden:

„Angesichts der Tatsache, dass Sie mir, in Erfüllung des zwischen uns über … am … abgeschlossenen Vertrages, eine mangelhafte Sache geliefert haben, und zwar eine solche, die …, was durch die angehängten Fotos dargestellt wird, fordere ich Sie dazu auf, den Kaufpreis um … % zu mindern und mir eine Überweisung i. H. v. … Euro binnen 7 Tagen auf mein Bankkonto: … zu leisten. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte gegen Sie vorzunehmen.“

Hoffentlich wird Ihnen dies helfen, Ihr Problem mit einer mangelhaften Sache aus Polen zu lösen. Wird es notwendig sein, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Gerichtsprozess anzustrengen, steht Ihnen meine Rechtskanzlei hilfsbereit zur Verfügung. Nicht zuletzt, weil eine solche Situationen eine kundenspezifische Rechtsberatung erfordert.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk

Beiträge zum Thema