Markengesetz: Abmahnung von home24 SE durch Hogan Lovells International LLP wegen Marke home24

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Der online Möbelhändler home24 SE lässt durch die Kanzlei Hogan Lovells International LLP aus Hamburg wegen der Verwendung des Begriffs „home24“ markenrechtlich abmahnen.

 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

 

Die home24 SE ist nach eigenen Angaben einer der größten und bekanntesten europäischen Online-Händler für Möbel und Einrichtungsgegenstände. Der Online-Möbelhändler ist Inhaber der Markenrechte an “home24“, als registrierten EU-Marken: UM 105 74 085 (Bildmarke) für Waren der Klassen 20, 24 und 35 und UM 156 82 404 (Bildmarke) für Waren der Klassen 20, 24 und 35.

 

Betroffen ist ein Onlinehändler im Bereich „home and livng“, ein ähnliches Kennzeichen, wie „home24“ verwendet. 

 

Gefordert wird die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an de Möbelfirma vorsieht. 

 

Zudem wird die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro (!), mithin 3.420,72 Euroverlangt. 

 

Unser Rat

 

Markenabmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Es gilt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. 

 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, da die von der Gegenseite vorformulierten Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können meistens mit einer guten juristischen Argumentation noch reduziert werden. 

 

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

 


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