Markenrecht – Ab wann darf man das ® - Zeichen nutzen?

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Immer wieder werden wir gefragt ab wann man  das ® - Zeichen nutzen darf.

Das hochgestellte und eingekreiste „R“ (kurz für Registered Trademark) ist wohl jedem bekannt. Es findet sich auf unzähligen Produkten. Es dient als Kennzeichen für eine registrierte Marke. Eine registrierte Marke besteht jedoch erst dann wenn die Marke beim deutschen Parten und Markenamt (DPMA), bei Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder einer anderen Registrierungsstelle eingetragen ist. Es reicht also nicht aus, dass man eine Marke lediglich angemeldet hat. Wer das ® Zeichen vor der Eintragung bereits nutzt handelt wettbewerbswidrig, so entschieden etwa durch das  Landgericht Hannover, Urteil vom 22.10.2013, Az.: 32 O 29/13.  Das Landgericht Hannover liegt insoweit auf einer Linie mit dem Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2009, Az.: I ZR 219/06 hat klargestellt, dass  bei Verwendung des  ® Zeichen erwartet werde, dass das betreffende Zeichen tatsächlich  auch als Marke eingetragen ist oder dem Verwender vom Markeninhaber eine entsprechende Lizenz erteilt wurde.

Wir raten daher dringend, dass  ® - Zeichen auch wirklich erst nach der Eintragung beim DPMA zu nutzen.

Ein weiterer Fehler den wir immer wieder beobachten ist, dass ® Zeichen mit angemeldet wird. Dies kann unter Umständen ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung darstellen, vgl. (BGH GRUR 2014, 376 – grill meister).

Das ® Zeichen  hat eine große Werbefunktion. Das Zeichen sollte aber nur genutzt werden, wenn es auch wirklich eingetragen ist. Ansonsten drohen teure Abmahnungen.

Sie haben Fragen zum Markenrecht oder zu Markenanmeldungen. Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk – Anwälte für Markenrecht


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