Markenrecht: Abmahnung wg. Marke VERSACE durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
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Die Firma GIANNI VERSACE S.R.L. aus Italien verfolgt mit Hilfe der Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München behauptete Markenrechtsverletzungen betreffend die Marke „VERSACE“.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.
Zum Hintergrund
Die Firma GIANNI VERSACE S.R.L. ist unter dem Zeichen VERSACE weltbekannt und hat nicht nur Namensrechte an der Bezeichnung „Versace“, sondern hat sich diese Bezeichnung markenrechtlich umfassend schützen lassen, bspw. unter der Wortmarke „VERSACE (Nummer der Marke EM 001665439).
Zur Sicherung dieser Rechte und zur Vermeidung von Verwechslungsgefahren und Rufausbeutungen geht die Firma GIANNI VERSACE S.R.L. gegen etwaige Markenrechtsverletzungen rechtlich vor.
Uns liegt hierzu eine Abmahnung der Firma GIANNI VERSACE S.R.L. durch die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München vor.
Es werden insbesondere Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und sodann auch Schadensersatz- und Gebührenerstattungsansprüche geltend gemacht. Den Streitwert hat die Kanzlei Grünecker mit 200.000,- EUR fixiert.
Unser Rat
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.
Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden, denn nicht jede Verwendung des Begriffs „Versace“ stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Zunächst wäre u.a. ein gewerbliches Handeln erforderlich.
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden.
Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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