Markenrechtliche Abmahnung der Skoda AUTO a.s. durch Kanzlei Lubberger Lehment

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Erneut liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment vor, die den tschechischen Automobilhersteller Skoda AUTO a.s. vertritt. Wir haben bereits in der Vergangenheit verschiedentlich über diese Abmahnungen berichtet, vgl. bspw.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-skoda-und-lubberger-lehment-erhalten-kostenlose-ersteinschaetzung-nutzen_153087.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-skoda-auto-as-markenrecht_158359.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-skoda-auto-as-durch-kanzlei-lubberger-lehment_158411.html

Worum genau geht es in der von der Skoda AUTO a.s. in Auftrag gegebenen Abmahnung? 

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, auf der Online-Handelsplattform eBay.de Schlüsselembleme für Kfz-Schlüssel beworben und zum Verkauf angeboten zu haben, bei denen es sich um nicht von der Skoda AUTO a.s. hergestellte Fälschungen handeln soll.

Durch die Verwendung der internationalen Wort-/Bildmarke SKODA sowie der Unions-Wort-/Bildmarken OCTAVIA und FABIA habe der abgemahnte Händler Markenrechte der Mandantin von Lubberger Lehment verletzt und daneben den Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung verwirklicht.

Der Rechtsvertreter der Skoda AUTO a.s. leitet aus diesen Rechtsverletzungen unter anderem einen Unterlassungsanspruch seiner Mandantin aus Art. 130 Abs. 1, 9 Abs. 2 lit. a) und c) UMV her.  

Was lässt die Skoda AUTO a.s. durch Lubberger Lehment fordern? 

Lubberger Lehment fordert für die SKODA Auto a.s.:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärung bzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR
  • Erteilung von Auskünften bzgl. Anzahl verkaufter Produkte, damit erzielten Umsatzes und Gewinns, Abnehmern und Vorlieferanten
  • Bestätigung der Anerkennung von Schadensersatzverpflichtungen dem Grunde nach, berechnet auf Grundlage der erteilten Auskünfte
  • Zahlung von Aufwendungsersatz für die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwaltstätigkeit entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von 200.000,00 EUR

Wie sollte ich mich als Adressat eines solchen Abmahnschreibens optimalerweise verhalten?

Selbstverständlich sollten die Fristen ernst genommen und keinesfalls ignoriert werden. Auf der anderen Seite kann nur davon abgeraten werden, überhastet und vorschnell zu agieren. Insbesondere die Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung oder eine Auskunft kann im Nachhinein kaum noch oder gar nicht mehr korrigiert werden. Angesichts der einschneidenden Bindung durch eine einmal abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung und den (finanziellen) Folgen einer Auskunft, ist in jedem Fall von eigenen, voreiligen Handlungen abzuraten. Dies umso mehr, als nicht jede Abmahnung berechtigt sein muss. Eine Unterwerfung sollte angesichts der schwerwiegenden Folgen daher nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Vorwurf der Markenverletzung durch einen versierten (Fach-) Anwalt (bestenfalls für gewerblichen Rechtsschutz) geprüft wurde.

Auch wenn sich der Vorwurf der Markenverletzung bestätigt oder zumindest nicht von der Hand zu weisen ist und ein Gerichtsverfahren vermieden werden soll, sollte das der Abmahnung beigefügte Unterlassungsversprechen nicht ohne Modifikationen abgegeben werden. Die Auskunft sollte gut vorbereitet sein, die finanziellen Forderungen müssten verhandelt werden.

Alles in allem ist dies kein Rechtsstreit, den ein Laie allein ausfechten sollte. Auch Rechtsanwälte sollten eine geraume Zeit im Markenrecht schwerpunktmäßig tätig sein, um eine vernünftige Vertretung garantieren zu können.

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Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


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