Mauthöhe falsch berechnet, Staffel 2, Folge 24..

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Mit Urteil vom 30.11.2021 hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden, daß die in Deutschland für die Fernstraßen geltende Straßennutzungsgebühr für Nutzfahrzeuge (LKW-Maut) in den Jahren 2010 und 2011 falsch berechnet worden ist. Nachdem auf Vorlage des Gerichts schon im Oktober 2020 der EuGH geurteilt hatte, daß die Kosten der Verkehrspolizei nicht in die Berechnung der Mauthöhe einfließen dürfen, da diese als hoheitliche Aufgabe kein Bestandteil der Kosten der Verkehrsinfrastruktur seien, gab es jetzt noch eins obendrauf: auch die Kapitalkosten für die Grundstücke sind falsch berechnet, da sie einen Wiederbeschaffungswert annehmen, nicht aber den ursprünglichen Kaufpreis der Grundstücke. Da das Gericht die Revision nicht zugelassen hat, hiergegen aber die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht gegeben ist, bleibt abzuwarten, wie der Bund sich hier verhalten wird. Auch nach Rechtskraft dieser Entscheidung ist dann zu beachten, daß sie die Jahre 2010 und 2011 betrifft, und in den derzeit noch nicht verjährten Jahren 2018 ff. die Berechnung der Mauthöhe andere (aber nicht prinzipiell andere) Grundlagen hatte. Für Rückerstattungsanträge haben sich die Perspektiven damit weiter aufgehellt, auch wenn nicht damit zu rechnen ist, daß das neue Verkehrsministerium jetzt zeitnah das Füllhorn öffnen wird. Wichtig ist jetzt nur, durch rechtzeitige Antragstellung die Verjährung für Ansprüche aus 2018 zu unterbrechen; der Rest wird sich aller Voraussicht nach,  wie es in der polnischen Sprache so schön heißt, "ziehen wie ein Schlüppergummi".        



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