Mediation in Bosnien und Herzegowina – schnellere und kostengünstigere Streitbeilegung

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Mediation in Bosnien und Herzegowina – die Beilegung von Streitigkeiten durch Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation ist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Warum sollte man sich für Mediation zur Beilegung von Streitigkeiten anstatt eines Gerichtsprozesses entscheiden?

Gerichtsverfahren können langwierig, kostspielig und ineffizient sein und bieten keine Rechtssicherheit in Bezug auf den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten.

Die Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen mit der Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich (Artikel 2 Gesetz über das Mediationsverfahren – Amtsblatt Bosnien und Herzegowina Nr. 37/04).

Spätestens in der Vorverhandlung kann das Gericht, falls es das für die Parteien als nötig einschätzt, in Bezug auf die Umstände des Verfahrens den Parteien vorschlagen, den Konflikt im Mediationsverfahren zu lösen, was in einem besonderen Gesetz geregelt ist. Einen solchen Vorschlag können auch die Parteien bis zum Ende der Hauptverhandlung machen (Artikel 86 Gesetz über das Verhandlungsverfahren – Amtsblatt der Republik Srpska Nr. 58/03, 85/03, 74/05, 63/07, 49/09, 61/13 im weiteren Text Gesetz über das Verhandlungsverfahren und Artikel 4 Gesetz über das Mediationsverfahren-Amtsblatt BiH Nr. 37/04).

Wenn das Gerichtsverfahren bereits im Gang ist, müssen die Parteien, die vereinbart haben, den Konflikt im Mediationsverfahren zu lösen, egal ob in eigener Initiative oder auf Vorschlag des Richters, den Richter, der das Verfahren führt, darüber unterrichten, indem sie eine Kopie des Mediationsvertrags zustellen. In diesem Fall wird das Gericht das Verfahren auf höchstens 30 Tage vertagen.

Die wesentlichen Vorteile der Mediation sind:

1. Eine Vereinbarung über die Streitbeilegung durch Mediation kann die Gesetzeskraft eines Vollstreckungsbescheides haben, vorausgesetzt, dass diese von einem Notar beglaubigt wurde und eine Bestimmung beinhaltet, mit welcher der Schuldner akzeptiert, dass der Gläubiger nach Fälligkeit der Forderungen das Vollstreckungsverfahren aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarung einleiten kann.

2. Vorschläge, Stellungnahmen und Standpunkte der Parteien, die Bereitschaft, die vorgeschlagene Streitbeilegung zu akzeptieren, Dokumente, die ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung eingereicht wurden sowie Zeugenaussagen können zu einem späteren Zeitpunkt nicht in anderen Gerichts-, Schlichtungsverfahren oder anderen Verfahren verwendet werden, dadurch wird den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, konstruktiv an den Verhandlungen teilzunehmen, ohne Angst, dass aufgrund ihrer Initiative und Offenheit gegen sie in einem anderen Verfahren vorgegangen werden kann.

3. Sollte die Einigung über die Beilegung der Streitigkeit während des Gerichtsverfahrens erreicht werden, sind die Parteien von der Zahlung bestimmter Gerichts- bzw. Verwaltungsgebühren befreit.

Falls Sie sich für diese effiziente und alternative Konfliktlösung entscheiden sollten, bietet Ihnen unsere Kanzlei professionelle und allumfassende Dienstleistungen unserer lizenzierten Mediatoren an.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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