Mediation in Bosnien und Herzegowina

  • 2 Minuten Lesezeit

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen mit der Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich (Artikel 2. Gesetz über das Mediationsverfahren-Amtsblatt BiH Nr. 37/04).

Spätestens in der Vorverhandlung kann das Gericht, falls es das für die Parteien als nötig einschätzt, in Bezug auf die Umstände des Verfahrens den Parteien vorschlagen, den Konflikt im Mediationsverfahren zu lösen, was in einem besonderen Gesetz geregelt ist. Einen solchen Vorschlag können auch die Parteien bis zum Ende der Hauptverhandlung machen (Artikel 86. Gesetz über das Verhandlungsverfahren-Amtsblatt der Republik Srpska Nr. 58/03, 85/03, 74/05, 63/07, 49/09, 61/13 im weiteren Text Gesetz über das Verhandlungsverfahren und Artikel 4. Gesetz über das Mediationsverfahren-Amtsblatt BiH Nr. 37/04.)

Wenn das Gerichtsverfahren bereits im Gang ist, müssen die Parteien, die vereinbart haben, den Konflikt im Mediationsverfahren zu lösen, egal ob in eigener Initiative oder auf Vorschlag des Richters, den Richter, der das Verfahren führt, darüber unterrichten, indem sie eine Kopie des Mediationsvertrags zustellen. In diesem Fall wird das Gericht das Verfahren auf höchstens 30 Tage vertagen.

Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung. Sie hilft den Konfliktparteien, bessere Koordination ihrer Aktivitäten zu erreichen, um effektiver im Prozess der Konfliktlösung zu sein – und das alles in einem Verfahren, das wenig widersprüchlich und unfreundlich ist. Es kann dazu beitragen, dass sich die Beziehung der Parteien verbessert, auch wenn nicht alle Fragen im Konfliktverfahren völlig gelöst werden.

Der Mediator als neutrale Person ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt – die Beteiligten eines Konflikts wissen selbst am besten, wie dieser zu lösen ist. Sie benötigen vom Mediator hinsichtlich des Wegs dorthin lediglich Unterstützung.

Der Vorteil der Mediation im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist zweifellos, dass die Mediation schnell und effektiv ist und der Konflikt innerhalb weniger Tage oder Wochen gelöst werden kann. Sie ist billiger im Gegensatz zu anderen Verfahren und ist in jedem Fall besser für die Parteien, die selber auf die Lösung des Problems kommen.

Azur Prnjavorac

Rechtsanwalt und Mediator

Bosnien und Herzegowina


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema