Medizinstrafrecht

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Medizinstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechts. Das Medizinstrafrecht wird aufgeteilt in Arztstrafrecht, Zahnarztstrafrecht, Strafrecht im Bereich der Apotheker, Strafrecht im Krankenhaus und Strafrecht im medizinischen Versorgungszentrum, Strafrecht im Falle des Physiotherapeuten und Ostheopathen sowie ambulante Pflegedienste und Pflegeheime. Schließlich wird für Krankenhäuser und Gemeinschaftspraxen ein Leitfaden vorgestellt, der sich mit dem Risikomanagement für Ärzte befasst.

Hier finden Ärzte und andere Heilberufe bis hin zu Pflegedienste einige Informationen rund um das Medizinstrafrecht. Im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht ist Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper tätig. Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper, Fachanwalt für Strafrecht, ist Leiter des Fachausschusses Arztstrafrecht im Verband deutscher Strafrechtsanwälte und Strafverteidiger.

Er hat schon einige Erfahrungen im Arztstrafrecht vorzuweisen und ist nicht nur deshalb von dem Verband deutscher Strafrechtsanwälte und Strafverteidiger in das Amt des Leiters des Fachausschusses Arztstrafrecht einberufen worden.

Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper sieht das Ziel bei der Verteidigung eines Arztes oder eines Zahnarztes darin, ihn vor den strafrechtlichen Konsequenzen und den strafprozessualen Folgen genauso zu bewahren wie vor den berufsrechtlichen Folgen, die einem Arzt oder Zahnarzt drohen.

Die Strafverteidigung im Arztstrafrecht und im Zahnarztstrafrecht bedeutet für den Arzt oder Zahnarzt einen großen psychischen Druck, da er nicht selten bereits im Ermittlungsverfahren mit der Durchsuchung der Praxisräume oder der Privaträume genauso rechnet wie mit der Beschlagnahme oder dem Vermögensarrest.

Wenn Sie den Suchbegriff Arztstrafrecht oder Medizinstrafrecht in die Suchmaschine eingeben, können Sie auf dieser Internetseite landen.

Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper bietet als Fachanwalt für Strafrecht auch an, für Zahnärzte und Zahnärztinnen im Bereich des Zahnarztstrafrecht die Strafverteidigung zu übernehmen.

Insgesamt umfasst das Medizinstrafrecht und Arzstrafrecht alle diejenigen Straftaten, die nur Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten und deren Hilfskräften vorgeworfen werden können, weil sie eine entsprechend überragende Stellung in der Gesellschaft einnehmen.

Ärzte geraten immer wieder in die Schlagzeilen, weil gegen sie Strafverfahren eingeleitet werden. Einem Arzt, der sich einem Strafverfahren stellen muss, droht auch die Aberkennung der Approbation. Aus diesem Grund hat das Ermittlungsverfahren und das Strafverfahren gegen einen Arzt eine besondere Bedeutung. Auch das Thema Krankenhauskeime und Infektionskrankheiten im Krankenhaus zählt zu den strafrechtlich relevanten Themen für Ärzte, Krankenhäuser und das dortige Personal.

Gerade im Falle von Krankenhauskeimen und Krankenhausinfektion werden nicht selten Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung erhoben. Auch diese strafrechtlich relevanten Vorwürfe gehören zum Arztstrafrecht.

Die strafrechtliche Bedeutung von Krankenhauskeimen wird noch an anderer Stelle ausführlich beschrieben.

Wenn einem Arzt oder Pharmareferent der Vorwurf gemacht wird, dass er Untreue oder Betrug begangen haben soll, so handelt es sich oft um Großverfahren und Umfangsverfahren. Es werden dann eine Vielzahl von Verstößen gerügt und eine große Anzahl von Tatvorwürfen gegen den Arzt oder den Pharmareferenten erhoben.

In den gegen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Physiotherapeuten geführten Strafverfahren sind besondere Schwierigkeiten zu beachten. Allein schon aus diesem Grund sollte man sich als Betroffener in solchen Verfahren eines besonders fähigen und besonders guten Fachanwalts für Strafrecht bemühen.


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