Mehrere einzelne Grade der Behinderung (GdB) ergeben eine Schwerbehinderung

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Wenn kranke Menschen unter mehreren Behinderungen leiden, kann aus den einzelnen Graden der Behinderung (GdB) eine Gesamt-GdB gebildet werden. Die dem Sozialgericht Aurich vorliegende Frage war, ob zwei GdB von 30 eine Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB 50 bilden können?

In dem gerichtlich entschiedenen Fall hatte ein gesundheitlich erheblich angeschlagener Kläger zwei führende Einzel-GdB von 30. Da sich die Funktionsbeeinträchtigungen auf unterschiedliche und völlig unabhängige Art und Weise voneinander gezeigt haben, hat das Gericht dem Kläger einen Gesamt-GdB von 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt.

Mehrere Behinderungen unter dem Schwerbehinderungsgrad

Es ging um die Frage, ob der Kläger bei mehreren Einzel-GdB, eine Höherstufung auf 50 beanspruchen kann. Dann läge eine Schwerbehinderung vor – u.a. mit der Möglichkeit, zwei Jahre früher ohne Abzüge Rente beanspruchen zu können.

Der 1963 geborene Kläger leidet seit einem Teilverlust des Dickdarms an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, die mit einem GdB von 30 bewertet wurde. Auch die Einzel-GdB-Bewertung von 30 hinsichtlich der Lungenfunktionseinschränkung durch das Versorgungsamt erkannt das Gericht an. Darüber hinaus leidet er unter einer Schlafapnoe, der ein Einzel-GdB von 20 zuerkannt wurde. Das Versorgungsamt hatte im Widerspruchsbescheid lediglich einen Gesamt-GdB von 40 festgestellt.

Zweimal Einzel-GdB von 30 führt zur Schwerbehinderung

Das Gericht sprach dem Kläger einen Gesamt-GdB von 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft zu.

Das Gericht stellt fest, dass die beiden führenden Funktionsbeeinträchtigungen in ihren Auswirkungen voneinander völlig unabhängig sind und sich für den Kläger auf ganz unterschiedliche Bereiche im Ablauf seines täglichen Lebens auswirken. 

Das Gericht geht aber in den Urteilsgründen noch darüber hinaus und stellt fest, dass im Regelfall davon auszugehen ist, dass zwei führende Einzel-GdB von 30 die Annahme der Schwerbehinderteneigenschaft begründen.

Damit zeigt sich wieder, dass ein höherer GdB in der Regel vor den Gerichten zu erreichen ist. Da die Versorgungsämter meistens bei ihrer Feststellung bleiben, führt die unabhängige Prüfung hingegen zu einer Erhöhung und dem Ziel der meisten Kläger, die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt zu bekommen. Natürlich ist jeder Fall ein Einzelfall, doch die Runde zum Gericht lohnt sich meist.

Sozialgericht Aurich, Urteil vom 04.05.2022, Az. S 4 SB 154/21


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