Mein Kind gehört mir!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Rosen- und Scheidungskrieg – ausgetragen auf dem Rücken der Kinder. Kommt häufiger leider vor, als man denkt. Der Film überzeichnet zwar, trifft aber die Probleme auf den Kopf. Was passiert eigentlich in solchen Fällen?

Die Eltern sind im Dauerstress. Dann

• werden die Spiegelneurone der Kinder aktiviert,

• da seelische wie körperliche Schmerzen verarbeitet werden. Das geht bis zur Selbstgefährdung.

• bekommen die Kinder körperliche Schmerzen, Panik, Wut, Ekel, Scham, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Hass-Attacken. Sie verdrängen die positiven Seiten des ausgegrenzten Elternteils.

• Da die Bindungspersonen mit sich beschäftigt sind, erhält das Kind zudem keinen Schutz. Es verliert das Vertrauen, zunächst in den ausgegrenzten Elternteil, der Plan geht für den/die Ausgrenzer auf.

Leider geht der Schuss dann auch für den ausgrenzenden Elternteil nach hinten los. Die Kinder entwickeln Phobien, Essstörungen und andere psychische Leiden. Das Kind wird ebenfalls aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Vertrauen kann es nicht mehr zu anderen Geschlechtspartnern aufbauen, denn die negativen Erfahrungen prägen den Erlebnishorizont. 

Meist versucht der Partner, der die Betreuung bisher innehatte, das Kind dem anderen Elternteil zu entfremden. Die Methoden sind meist sehr subtil und nicht gleich zu durchschauen. Der/die Entfremder/in geriert sich – bereits zuzeiten der intakten Ehe – wie ein Helikopter, der vorgibt, das Kind beschützen zu wollen (Helikopter-Eltern). Darüber hinaus sind immer wieder versteckte Hinweise an das Kind gestreut, die den anderen Elternteil schlecht machen. Auch beiläufige Bemerkungen unterstützen das Zerren des Kindes aus dem gemeinsamen Elternkreis. Das Umfeld wird mit instrumentalisiert, die Großeltern ins Boot geholt. Es werden Kontaktsperren mit den anderen Großeltern aufgebaut, das Kind wird vom ehemaligen Partner und dessen/deren Umfeld isoliert. 

Was ist zu tun? 

Dringend ist – wieder einmal – eine Familienrechtsreform notwendig. Die herkömmliche Praxis der Jugendämter und Familiengerichte ist total neu zu überdenken. Isolierte Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen/-verfahren darf es nicht mehr geben. Sorgerecht und Umgang müssen einheitlich in einem Verfahren geklärt werden. Dies ist für die Beteiligten schonender und auch wirtschaftlicher. Es kann und darf nicht sein, dass Grundrechte und Grundbedürfnisse auf dem Rücken der Trennungswaisen ausgetragen werden. Viel früher müssen die Beteiligten erkennen, dass eine Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft der Eltern notwendig und für das Kind förderlich ist. Geringste Anzeichen von Ausgrenzung oder von Instrumentalisierung müssen beachtet werden. Meist benötigt man dann in einem solchen frühen Stadium keine Kinderpsychologen, sondern Erwachsenentherapeuten.

Ob das Ergebnis des Aufenthalts dann ein Wechselmodell (Wechselresidenz) oder ein Residenzmodell wird, ist einzelfallabhängig. 

Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, hier zu handeln, aber mit Augenmaß und mit der Intention, den Eltern die notwendigen Freiräume zur Selbstregelung zu belassen bzw. wieder zurückzugeben.

Der Unterzeichner vertritt seit 1983 zahlreiche Scheidungsverfahren und sieht sich als Vertreter der Kinder; dabei werden auch Mandanten hinsichtlich einer Selbstfindung über die Art des Umgangs mit der Trennungssituation beraten und begleitet. Wer als Elternteil das Wohl des Kindes unter Zurückstellung des eigenen Anspruchsdenkens präferiert, ist als Mandant willkommen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolfgang Maurer

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten