Rechte und Pflichten des Bienensachverständigen

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Der Bienensachverständige (BSV) vertritt die Imkerschaft gegenüber dem Amtsveterinär bzw. unterstützt und berät ihn bei der Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Der BSV überwacht die Sanierung, Behandlung von Bienenvölkern im Auftrag des Amtsveterinärs bei meldepflichtigen Bienenseuchen.

Er kann von einem Bezirksbienenzüchterverein gewählt/berufen oder beauftragt sein oder aber auch selbständig tätig sein. 

Vor Ort helfen Sie betroffenen Imkern durch:

  • Krankheitsuntersuchungen am Bienenstand (Erstellung von Gesundheitszeugnissen der Bienen)
  • Probenziehung für weitergehende Laboruntersuchungen (Futterkranzproben)
  • Praktische Einweisung in die Behandlung oder Sanierung von Bienenkrankheiten
  • Praktische Einweisung in vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen (Varroadiagnose, Reinigung und Desinfektion)

Anerkannte Bienensachverständige unterstützen die örtlichen Veterinärbehörden (beamteter Tierarzt bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Stadtkreis) auf Anforderung als Verwaltungshelfer bei der amtlichen Seuchenbekämpfung (Erfüllungsgehilfen). Sie haben auf Weisung des Veterinäramts Maßnahmen zu überwachen bzw. durchzuführen, um die Bienenseuchen nach Bienenseuchenverordnung zu bekämpfen. Den Weisungen sind dann von den Imkern Folge zu leisten. 

Also gehören zu den Aufgaben als Erfüllungsgehilfe des Veterinäramts auch die Anzeige von Bienenvölkern, die unter Verdacht einer Bienenkrankheit stehen. Bricht z. B. die AFB in einem Gebiet auf, so haben alle Imker sich im Sperrgebiet und angrenzend nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung durch das Veterinäramt zu melden. Behindert ein Imker die Sanierungsarbeiten dürfen die BSV Grundstücke betreten, Beuten ungefragt öffnen und untersuchen. Sie sollten dies aber möglichst im Beisein des Imkers tun, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Diese Ausnahmeregelung ist jedoch sehr restriktiv anzuwenden, denn bei Ausbruch von Bienenkrankheiten ist ein rasches Eingreifen, aber kein unmittelbarer Eingriff in das Bienenvolk notwendig.

Da auch die ehrenamtliche Beratung der Jung- und Neuimker in Bezug auf die Betriebsweise, Standort, etc. dazu gehört (siehe oben) können und müssen BSV auch Standortempfehlungen abgeben, um dem Tierwohl gerecht zu werden, zumal dann auch gewährleistet ist, dass die BSV die Standorte der Bienenvölker im Bezirk kennen. In diesem Falle ist das Anbringen von Hinweisschildern auf die Eigentümer der Völker entbehrlich.

Da der BSV als ehrenamtlicher Mitarbeiter des Veterinäramts bei Ausbruch einer Seuche tätig wird, weiß er aufgrund der Anzeige der Neuaufstellung, wo die Bienenvölker stehen. Damit sind auch datenschutzrechtliche Belange für den Imker gewahrt.



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