Mercedes-Benz Bank – LG Stuttgart bestätigt Widerruf

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Das Landgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 21.08.2018 (25 O 73/18) die Widerrufbarkeit eines Darlehensvertrags der Mercedes-Bank aus dem Jahr 2014 bestätigt. Aufgrund des wirksamen Widerrufs sind sowohl der Darlehens- als auch der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Insbesondere für Dieselkunden eröffnet sich hierdurch eine Rückgabemöglichkeit.

Hintergrund

Der Verbraucher erwarb im August 2014 von der Daimler Niederlassung in Stuttgart einen gebrauchten Mercedes Benz C 220 CDi Blue EFFICIENCY zu einem Kaufpreis von € 26.600,00. Der Kaufpreis wurde zum Teil durch einen Kredit der Mercedes Benz Bank finanziert.

In den Kreditvertrag ist eine Widerrufsinformation integriert, in der es unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ wie folgt lautet:

Soweit das Darlehen bereits ausgezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen.

In den Darlehensbedingungen findet sich zudem unter IX. 5. der folgende Hinweis:

Widerruf der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist, so hat es den für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens keine Sollzinsen zu entrichten.

Der Verbraucher widerrief im August 2017 den Darlehensvertrag und verlangte die Rückabwicklung von Kauf- und Darlehensvertrag. Die Mercedes-Benz Bank wies diesen Widerruf zurück, sodass Klage zum Landgericht Stuttgart erhoben werden musste.

Entscheidung des Landgerichts

Dieser Klage hat das Landgericht Stuttgart stattgegeben. Nach der Ansicht des Landgerichts ist die Belehrung irreführend und somit nicht ordnungsgemäß. Für den Verbraucher entsteht eine Unsicherheit über die Folgen des Widerrufs, die dazu geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Dies gilt insbesondere auch wegen der zusätzlichen Klausel in IX. 5. der Darlehensbedingungen.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs ist der Darlehens- und der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Im Rahmen dieser Rückabwicklung erhält der Verbraucher alle erbrachten Leistungen zurück. Die Bank erhält im Gegenzug das Fahrzeug. Darüber hinaus hat das Landgericht der Bank einen Anspruch auf Wertersatz zuerkannt, wobei das Gericht offenließ, wie dieser Anspruch zu berechnen ist. Den von der Bank zusätzlich verlangten Anspruch auf Zinsen für das Darlehen hat das Gericht jedoch zurückgewiesen.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart hat für viele Kunden der Mercedes-Benz Bank Bedeutung. Die vom Gericht gemachten Feststellungen zum Widerrufsrecht lassen sich auf viele, auch neuere Verträge übertragen. Damit eröffnet sich für eine Vielzahl von Mercedes Kunden die Möglichkeit einer Rückabwicklung. Insbesondere Käufer, die gebrauchte Diesel-Fahrzeuge mit Euro 5 Motoren erworben haben und sich nun umfangreichen Fahrverboten in deutschen Städten ausgesetzt sehen, sollten den Widerruf in Betracht ziehen.

Kostenlose Erstberatung

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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