Online Banking: DKB Kunde erhält Erstattung nach Missbrauch

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Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat kürzlich in einem Fall von Online-Banking-Missbrauch eine außergerichtliche Einigung erzielt. Nachdem ein Kunde Opfer von betrügerischen Aktivitäten wurde und einen Schaden in Höhe von 10.744,89 EUR erlitt, konnte die DKB nach einer anwaltlichen Intervention den gesamten Betrag erstatten. Diese Entscheidung schloss auch die Übernahme der Anwaltskosten des Kunden mit ein.

DKB lehnt Erstattung zunächst ab

Ursprünglich hatte die DKB die Erstattung des Schadens abgelehnt, nachdem der Kunde im November 2023 feststellte, dass unbekannte Täter drei betrügerische Überweisungen von insgesamt über 20.000 Euro auf ein Konto in Frankreich getätigt hatten. Obwohl die Bank eine der Überweisungen in Höhe von etwa 9.700 Euro rückgängig machen konnte, blieb der Rest des Schadens zunächst unerstattet.

Awaltsschreiben bringt DKB zum Einlenken

Nachdem der Kunde rechtlichen Beistand in Anspruch genommen hatte und Rechtsanwalt Stader die DKB erneut kontaktierte, wurde nicht nur die Erstattung des Schadens, sondern auch die Übernahme der Anwaltskosten des Kunden vereinbart. Die DKB stimmte dieser Vereinbarung kommentarlos zu.

Kunden sollten sich wehren

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung, dass Kunden sich gegen unberechtigte Ablehnungen seitens ihrer Bank in Fällen von Online-Banking-Missbrauch zur Wehr setzen können. Es wird empfohlen, im Falle solcher Vorfälle fachkundigen Rat einzuholen und den individuellen Fall sorgfältig zu prüfen, um eine angemessene Lösung zu finden.


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