Mieter hat kein Recht auf zusätzliche Parabolantenne für HD-Empfang
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[image]Mieter haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen besonderen Anspruch auf einen Empfang der Fernsehprogramme in HD-Qualität. Denn ein Anbringen einer zusätzlichen Parabolantenne auf dem Balkon zu diesem Zweck darf der Entscheidung zufolge durch einen Mieter nicht erfolgen. Der Anspruch hierauf bestehe nur in dem Fall, wenn eine Befriedigung des Informationsinteresses eines Mieters nicht auf anderem technischen Wege möglich sei, hieß es weiter.
Im konkreten Fall installierte ein Mieter eine Antenne auf dem Balkon, um den Empfang von Programmen in HD-Qualität zu ermöglichen. In dem Haus war jedoch bereits ein Breitbandkabelanschluss vorhanden, mit dem der Empfang von zahlreichen Programmen in ausreichender Qualität möglich war. Der Vermieter forderte den Mieter daraufhin auf, die Antenne wieder vom Balkon zu entfernen. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht. Demnach muss der Mieter die Parabolantenne wieder entfernen.
(BGH, Urteil v. 21.09.2010, Az: VIII ZR 275/09)
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