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Mietrechtsreform: Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung der Mietkaution

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Zum 1. Mai 2013 trat die umstrittene Mietrechtsreform in Kraft. Die Auswirkungen sind weitreichend, denn Deutschland ist ein Mieterland. Wir stellen eine der wichtigsten Änderungen für Mieter und Vermieter vor.

Kaution: Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss raus

Das Mietrechtsänderungsgesetz weitet die fristlose Kündigung für die Fälle aus, in denen die Mietkaution nicht rechtzeitig gezahlt wird. Der Mieter kann die Kautionszahlung in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen erbringen, wobei die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden weiteren Teilzahlungen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen gezahlt werden müssen. Erreicht der rückständige Kautionsbetrag die Höhe von 2 Kaltmieten, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Einer vorherigen Abmahnung durch den Vermieter bedarf es nicht.

Die Kaution stellt für den Vermieter eine Sicherheitsleistung dar. Leistet der Mieter die Mietsicherheit nicht, wird der Vermieter nicht ausreichend geschützt. Daher soll Vermietern ermöglicht werden, gegen Mieter vorzugehen, die bereits zu Beginn des Mietverhältnisses ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.

Mieter aufgepasst!

Der Mieter sollte die Mietkaution pünktlich bezahlen. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen und der Vermieter fristlos kündigen, hat der Mieter die  Möglichkeit, die ausgesprochene Kündigung unwirksam zu machen, indem er die vereinbarte Kaution nachzahlt. Wie genau sich der Mieter davor schützen kann, auf der Straße zu landen, kann nur ein Fachanwalt für Mietrecht beantworten.

Oliver Schöning
 
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Familienrecht,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de


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