Mit dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten

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Mit dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten


Sie leben schon seit 5 Jahren in Deutschland und wollen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
erhalten?


Mit dem neuen Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c AufenthG) ist dies innerhalb von 18
Monaten möglich. 

Um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, müssen sie


1. seit 5 Jahren in Deutschland leben,


2. ununterbrochen geduldet/gestattet sein oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,


3. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen,


4. nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein und


5. immer wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Identität/Staatsangehörigkeit gemacht haben.
Liegen all diese Voraussetzungen vor, erhalten Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ab diesem
Zeitpunkt haben Sie 18 Monate Zeit, weitere Voraussetzungen zu erfüllen, um einen dauerhaften
Aufenthaltstitel zu erhalten. Hierfür müssen Sie in dieser Zeit


1. mündliche Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen,


2. den Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit sichern und


3. Ihre Identität klären.


Sollten diese Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden, erlischt das Chancen-
Aufenthaltsrecht.


Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis bietet viele Vorteile. Wenn Sie selbst die Aufenthaltserlaubnis
erhalten, erhält auch Ihre Familie diese Erlaubnis, auch wenn sie noch nicht seit 5 Jahren in
Deutschland lebt.


Zudem wird Ihnen die Beschäftigungserlaubnis erteilt, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen
können. Wenn Sie bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen haben, so
erhalten Sie mit der Chancen-Aufenthaltserlaubnis das sogenannte „Bürgergeld“ (Leistungen nach
dem SGB II).


Sie wissen nicht, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?


Wir, von Kerschies Rechtsanwälte, helfen Ihnen gerne weiter. Die Beratung kann sowohl auf deutsch,


englisch als auch auf persisch durchgeführt werden.


Sie erreichen uns sowohl telefonisch unter der 

040 386870600 

als auch per Mail


info@anwalt-asylrecht.de


1. Seit 5 Jahren in Deutschland leben


2. Ununterbrochen geduldet/gestattet oder eine Aufenthaltserlaubnis


3. Bekennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung


4. Keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat


5. Nicht wiederholt falsche Angaben gemacht oder über Identität oder Staatsangehörigkeit
getäuscht


Was muss ich in diesen 18 Monaten machen?


- Mündliche Deutschkenntnisse nachweisen (A2-Niveau)


- Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit (überwiegend)


- Identität klären


- Ansonsten wieder Duldung


Was passiert dann?


- Familienangehörigen bekommen auch Chancen Aufenthaltserlaubnis (auch wenn weniger als

5 Jahre in Deutschland)


- Beschäftigungserlaubnis


- Bürgergeld anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz


Sie erreichen uns sowohl telefonisch unter der 

040 386870600 

als auch per Mail

info@anwalt-asylrecht.de



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