Einbürgerung nach kurzer Zeit möglich?

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Deutschland gilt als Staat, in welchem hohe Hürden für eine Einbürgerung genommen werden müssen. Unter normalen Umständen ist es erst nach 8 Jahren möglich, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, wenn Bewerber*innen diesen Zeitraum legal und dauerhaft in Deutschland verbracht haben. Gewisse Ausnahmeregelungen verkürzen allerdings die Wartezeit für die Einbürgerung.

Einbürgerung nach 7 Jahren - Voraussetzung:

•    eine erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs

Einbürgerung nach 6 Jahren - Voraussetzungen:

•    Eine in Deutschland anerkannte und mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung.

•    Nachweis besonders guter Deutschkenntnisse.

•    Höhere Schulbildung mit Abschlussnachweis.

•    Herausragende berufliche Leistungen.

•    Ehrenamtliche Tätigkeit für einen längeren Zeitraum in Deutschland.

•    Als schutz-, asylberechtigte oder staatenlos anerkannte Personen. 

Die Dauer des Asylverfahrens wird hier auf den Anwesenheitszeitraum in Deutschland angerechnet. 

Einbürgerung nach 5 Jahren – Voraussetzung:

•    Kinder, die staatenlos sind und auf deutschem Gebiet geboren wurden.

Einbürgerung nach 3 Jahren – Voraussetzung:

•    Ehepartner von Deutschen, wenn sie dauerhaft und legal drei Jahre in Deutschland leben und 2 Jahre verheiratet sind. 

Eine Einbürgerung ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Zu diesen genannten Voraussetzungen sind selbstverständlich alle weiteren Anforderungen zu erfüllen, die bei Einbürgerungsverfahren allgemein zu erbringen sind. Unsere Kanzlei ist mit diesen Verfahren vertraut und Ihr kompetenter Partner für die Einbürgerung in Deutschland.

Wir helfen Ihnen gern, bei einem ersten Beratungsgespräch, Ihre spezielle Situation einzuschätzen. Machen Sie noch heute einen Termin mit uns.

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