Mobbing im Beruf - Was es ist und wie Sie sich schützen

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Mobbing ist ein Prozess, bei dem ein Arbeitnehmer systematisch von einer oder mehreren Personen, Kollegen oder Vorgesetzten ausgegrenzt und erniedrigt wird. Doch nicht jede Auseinandersetzung oder Ungerechtigkeit gegen Mitarbeiter kann als Mobbing bezeichnet werden. Mobbing ist eine ernste Angelegenheit und kann für das Opfer schwerwiegende Folgen haben, deshalb ist es wichtig, sich über den Begriff und seine Auswirkungen im Arbeitsumfeld im Klaren zu sein. Das ist meine Einschätzung als Fachanwältin für Arbeitsrecht:

Ansprüche gegen den Arbeitgeber bei Mobbing am Arbeitsplatz

Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben Mitarbeiter das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, Vorgesetzten, Kollegen oder Dritten gemobbt fühlen. Das Mobbingopfer sollte dazu eine schriftliche Beschwerde verfassen, in der es die Mobbinghandlungen genau beschreibt und Beweise anführt. Ein Mobbing-Tagebuch kann ebenfalls hilfreich sein, um die Vorwürfe nachzuweisen.

Der betroffene Mitarbeiter kann auch verlangen, dass der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen, wie Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung oder Kündigung des Täters, das Mobbing unterbindet. Der Arbeitnehmer kann auch konkrete Vorschläge durch einen Rechtsanwalt machen, um den Arbeitgeber zur Handlung zu zwingen.

Wenn der Arbeitgeber keine oder ungeeignete Maßnahmen trifft, kann der Mitarbeiter seine Tätigkeit einstellen, um sich zu schützen, ohne dass er sein Arbeitsentgelt verliert. Hierbei geht das Mobbingopfer jedoch ein hohes Risiko ein, denn es besteht die Gefahr einer fristlosen Kündigung.

Unter den Umständen, dass der Arbeitgeber trotz Ihrer Bemühungen keine oder ungeeignete Maßnahmen veranlasst hat und Sie dies nachweisen können, dann könnten Sie wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und/oder eines Organisationsverschuldens ein Anspruch auf Schadensersatz haben.

Darüber hinaus haben Sie immer die Möglchkeit den Job zu wechseln, wenn es zu viel wird. Am Ende des Tages müssen Sie sich wohl fühlen mit Ihrer Entscheidung und das Beste für Ihre Psyche tun!

Schutzmaßnahmen gegen den Täter

Gegen Mobbing am Arbeitsplatz gibt es zwei Möglichkeiten: den Widerruf oder eine Unterlassungserklärung und/oder eine Strafanzeige. Wenn ein Kollege oder Vorgesetzter Sie beleidigt oder rufschädigend äußert, können Sie außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Wenn der Mobber sich weigert, kann auch eine Unterlassungs- und Widerrufsklage eingereicht werden.

Wissen Sie nicht genau, ob Sie wirklich Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sind? 

Hier sind einige Fragen, die Sie beantworten können, um es herauszufinden:

  • Werden Sie gezielt anders behandelt als Ihre Kollegen?
  • Wurden Sie beleidigt oder diskriminiert?
  • Wurde Ihnen nahegelegt, sich ein neues Arbeitsverhältnis zu suchen?
  • Wurden persönliche Schwächen publik gemacht?
  • Werden Sie vor Ihren Kollegen oder Vorgesetzten kritisiert?

Diese Fragen sollen nur als Beispiele dienen. Mobbing ist ein komplexes Thema, und auch wenn Sie keine der hier aufgeführten Fragen mit "Ja" beantworten können, können Sie trotzdem ein Mobbingopfer sein.

Wenn Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sind, sollten Sie es nicht zulassen, dass Ihre Gesundheit darunter leidet. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Rechte durchsetzen kann.



Rechtsanwältin Dorit Jäger 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Dorit Jäger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Kanzlei Croset- Fachanwälte für Arbeitsrecht ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) - deutschlandweit.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen. (DJ)

Foto(s): kanzlei@croset.de

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