Mofa Führerschein/Mofa Prüfbescheinigung

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Mofas sind einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten darf.

Für ein Mofa benötigt man keinen Führerschein. Man muss 15 Jahre oder älter sein. Allerdings benötigt man eine Mofaprüfbescheinigung (§ 4a StVZO).

Dies ist kein Führerschein, man muss allerdings eine Prüfung ablegen. Voraussetzung für die Prüfung sind mindestens 6 Doppelstunden - jeweils 90 Minuten - theoretischer Unterricht und 1 Doppelstunde - á 90 Minuten - praktischer Unterricht.

Wenn der theoretische und praktische Unterricht absolviert ist, stellt die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kann dann die Mofaprüfung abgelegt werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Wenn Sie einen Führerschein haben, können Sie ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis aber entzogen, müssen Sie die Mofaprüfbescheinigung erwerben. Dies gilt nicht, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Dann dürfen Sie generell ein Mofa auch ohne die Mofaprüfbescheinigung fahren.

Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, darf während dieser Zeit auch ein Mofa nicht benutzt werden.


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