Teilungsversteigerung im Familienrecht und Erbrecht

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Die Teilungsversteigerung einer Immobilie stellt im Familienrecht wie im Erbrecht die letzte Möglichkeit dar, die Immobilie, die im Eigentum mehrerer Personen steht, aufzuteilen.

Sie wird häufig das letzte Mittel sein, um eine Teilung der Immobilie zu erreichen, da die Teilungsversteigerung kosten- und zeitaufwendig ist.


Was ist eine Teilungsversteigerung?


Wenn sich mehrere Miteigentümer (z. B. eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar im Rahmen der Scheidung) über die Verwendung einer Immobilie nicht einigen können, kann jeder Miteigentümer die Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft durch eine Teilungsversteigerung erzwingen.


Wie sieht der Ablauf einer Teilungsversteigerung aus?


1) Miteigentümer stellt Antrag auf Teilungsversteigerung


  • Kosten ca. € 100,00
  • Kostenanforderung: Verfahrensgebühr 0,5 Gerichtskosten aus angegebenem Verkehrswert (Nr. 2211 GKG)
  • Immobilie wird beschlagnahmt
  • Miteigentümer/Miterben erhalten schriftlichen Beschluss
  • Kostenanforderung Gutachten ca. € 3.000,00
  • Gutachter wird beauftragt, Immobilienbewertungen vorgenommen und Verkehrswert festgelegt
  • Kostenanforderung: Terminsgebühr 0,5 Gerichtskosten aus Verkehrswert
  • Versteigerung: Gericht setzt Versteigerungstermin an
  • Durchführung der Versteigerung
  • Erteilung des Zuschlags
  • Kostenanforderung: Zuschlagsgebühr 0,5 Gerichtskosten aus Verkehrswert.

Die angefallenen Gerichtskosten werden vom Versteigerungserlös in Abzug gebracht (nebst Zuschlagsgebühr 0,5 des Verkehrswertes).

Die Anwaltskosten trägt jeder Beteiligter selber.


2) Verteilungsverfahren


Versteigerungserlös wird unter den Miteigentümern nach Abzug der oben aufgeführten Kosten aufgeteilt, entsprechend den Einigungserklärungen der Miteigentümer.

Sind sich die Miteigentümer über die Verteilung nicht einig, wird der Versteigerungserlös beim Amtsgericht hinterlegt. In diesem Fall müssen die einvernehmlichen Erklärungen der Miteigentümer eingeklagt werden, um eine Teilung des Versteigerungserlös zu erreichen.


3) Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch




Eine Teilungsversteigerung kann von Antrag bis Verteilung mehrere Jahre dauern. Der Versuch einer gütlichen Einigung macht daher immer Sinn. Allerdings sollten Sie sich immer an eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Erbrecht wenden, bevor Sie irgendwelche Maßnahmen einleiten.


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