Monster Energy Abmahnung Bird&Bird – Kostenlose Ersteinschätzung

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Seit 2016 berichten wir über Abmahnungen der Monster Energy Company. Aktuell werden die Abmahnungen von der Kanzlei Bird & Bird ausgesprochen. Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Monster Energy Company wegen Markenrechtsverletzung – worum geht es?

Wir berichten bereits seit 2016 über Abmahnung der Monster Energy Company. In den Abmahnungen wird zunächst auf die unstreitig bekannten Marken der Monster Ernergy Company verwiesen. Des Weiteren wird der Verstoß gegen die Marke dargestellt. Es wird sodann die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt. Schließlich werden die Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 250.000 € berechnet.

Meine Einschätzung als Fachanwalt:

Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber unterschrieben nicht voreilig die Unterlassungserklärung. Eine Vertragsstrafe Höhe von 10.000 € müssen selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung nicht akzeptieren. Auch die konkrete Formulierung kann mit fachanwaltlicher Hilfe zu Gunsten des Empfängers der Abmahnung so geändert werden, dass eine zu weit gehende Haftung ausgeschlossen und dennoch ein gerichtliche Auseinandersetzung verhindert wird.

Unsere Empfehlung im Falle der Abmahnung von Monster Energy und Bird & Bird

Die Abmahnung wegen Verletzung der Marken von Monster Energy sollte immer ernst genommen werden. Wir empfehlen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (das Markenrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht) zu beauftragen und die Abmahnung prüfen zu lassen. 

Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sollten betroffene Unternehmen daher Folgendes beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachtet werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
  • Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden, aber bereits gelöschten Angebotes im Google-Cache bereits als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Weitere Infos unter:  https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-wegen-markenverletzung-monster-energy/



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