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MS „Bahamas“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

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Winsen/Luhe 11.01.2017

Die Anleger der MS „Bahamas“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG warten seit Jahren auf die prognostizierten Ausschüttungen.

Die MS „Bahamas“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist ein Schiffsfonds, der das Vollcontainerschiff MS „Bahamas“ erworben hat. Die MS „Bahamas“ gehört zur sogenannten Panamax-Klasse. Zur Panamax-Klasse gehören Schiffe, die aufgrund ihrer Größe den Panama-Kanal durchfahren und somit leichter Waren an die Ostküste der USA und nach Asien liefern können.

Im Jahr 2007 wurde mit dem Ausbau des Panamakanals begonnen. Dieser sollte im Jahr 2014 abgeschlossen sein. Durch den Ausbau des Panamakanals soll sich die Größenbeschränkung von 5.100 TEU auf 13.000 TEU bei Containerschiffen erhöhen. Die MS „Bahamas“ kann 4.330 TEU laden und ist als Schiff der bisherigen Panamax-Klasse unmittelbar vom Ausbau betroffen. Trotzdem findet sich im Emissionsprospekt nach der Einschätzung von Rechtsanwalt Oliver Frick kein ausreichender Hinweis auf den Ausbau des Panamakanals und die daraus resultierenden Risiken für den Fonds.

Laut Emissionsprospekt lagen zudem die Kosten des Fonds bei 19,9 % des Kommanditkapitals. Dieses Kapital stand dem Fonds nicht bei der Finanzierung des Schiffes zur Verfügung, erklärt Rechtsanwalt Oliver Frick. Zudem wurde bereits seit 2005 von Experten vor Überkapazitäten in der Schifffahrtsbranche gewarnt.

Aufgrund der verfehlten Prognosen müssen die Anleger nach der Einschätzung von Rechtsanwalt Oliver Frick mit erheblichen Verlusten rechnen. Nach seiner Ansicht ist der wirtschaftlich schlechte Verlauf jedoch kein Zufall. Rechtsanwalt Oliver Frick meint: „Der Fonds wurde in einem denkbar schlechten Umfeld und unter schlechten Voraussetzungen platziert. Wenn man sich das Marktumfeld und die Kostenstrukturen des Fonds ansieht, war ein wirtschaftlicher Erfolg nach unserer Einschätzung unwahrscheinlich. Zudem war der Ausbau des Panamakanals ein weiteres Anzeichen, dass die Schiffsklasse der bisherigen Panamax-Klasse an Bedeutung verlieren und dass dieser Umstand den Wiederverkaufswert des Schiffes mindern würde.“

Betroffene Anleger sollten sich von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Denn über die beschriebenen Risiken hätte nach der Einschätzung von Rechtsanwalt Frick aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus können weitere individuellen Beratungs- und Aufklärungsfehler vorliegen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.


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