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P&R-Gruppe stellt Insolvenzantrag

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Drei Firmen aus der P&R-Gruppe haben nach übereinstimmenden Medienberichten beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen davon sind die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Container Leasing GmbH.

Somit drohen rund 50.000 Anlegern erhebliche Verluste, die bis hin zum Totalverlust gehen könnten. Die P&R-Gruppe hatte rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Container eingesammelt. Nach einem Medienbericht steht der Verdacht im Raum, dass die P&R-Gruppe seinen Anlegern über eine lange Zeit zu hohe Mieten und zu hohe Rückkaufspreise für die Container gezahlt haben soll. 

Nach diesem Medienbericht lagen die Auszahlungen offenbar über dem, was die P&R-Gruppe durch die Vermietung der Container eingenommen haben soll. Danach sollen die hohen Renditen durch neue Anlegergelder gezahlt worden sein. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnte es sich um ein Schneeballsystem handeln.

Unabhängig davon hätten die Anleger bei einer Beratung zutreffend und vollständig über die Risiken ihres Investments beraten werden müssen. Dabei muss eine Beratung anlage- und anlegergerecht sein. So muss sich der Berater an der Risikoneigung und den Anlagewünschen des Anlegers orientieren. Zudem muss der Anlageinteressent über die wesentlichen Risiken des Investments aufgeklärt werden. Dabei ist das Totalverlustrisiko ein klassisches Risiko, auf das der Anlageinteressent hingewiesen werden muss. Sollten Sie beispielsweise nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden sein, könnten Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend machen. 

Zur Wahrung ihrer Rechte, sollten geschädigte Anleger zu gegebener Zeit die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Betroffene Anleger sollten sich zudem von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Denn neben einer Forderungsanmeldung sollten betroffene Anleger individuell prüfen lassen, ob in ihrem Fall Schadenersatzansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können. 


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