Muss Corona-Soforthilfe in NRW zurückgezahlt werden? Entscheidung am OVG steht an

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In drei Verfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 17. März 2023 verhandeln und entscheiden. Damit sollen wichtige Streitfragen zur Rückforderung der Soforthilfen zumindest im Land Nordrhein-Westfalen geklärt werden. Erstinstanzlich waren die Rückforderungen des Landes abgewiesen worden. Antragsformulare und Genehmigungsbescheide seien aus Sicht der Gerichte missverständlich formuliert gewesen. Das könne nicht zu Lasten der Empfänger ausgelegt werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass auch das OVG sich dieser Rechtsansicht anschließen wird. Die Kanzlei empfiehlt, Rückforderungsbescheide anwaltlich zu überprüfen und durch Klagen, den Druck auf die Politik zu erhöhen. Nur so könnte erreicht werden, dass die Corona-Soforthilfe in den Unternehmen bleibt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Mehr Infos zum Thema „Corona-Soforthilfe“ gibt es auf unserer Website und in unserer Facebook-Gruppe.

NRW-Verwaltungsgerichte: Corona-Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden 

Im Frühjahr 2020 brachte das Land Nordrhein-Westfalen ein Corona-Soforthilfsprogramm für Unternehmen und Soloselbstständige auf den Weg. In Abhängigkeit von der Beschäftigtenanzahl gab es 9000, 15.000 oder 25.000 Euro. In einer Ende Mai veröffentlichten Soforthilfe-Richtlinie forderte das Land die Empfänger dazu auf, Einnahmen und Ausgaben mitzuteilen. Mit Hilfe der Angaben berechneten die Behörden einen „Liquiditätsengpass“. Nur in Höhe dieses Engpasses sollten die Hilfeempfänger die Soforthilfe nach Auffassung des Landes behalten dürfen. Die übrigen Mittel forderte das Land zurück.

Gegen die entsprechenden Rückforderungsbescheide laufen derzeit in NRW rund 2500 Klagen. In Pilotverfahren hatte beispielsweise das Verwaltungsgericht Düsseldorf Mitte August 2022 den Empfängern der Corona-Soforthilfe Recht gegeben: Die Schlussbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf mit ihren Rückforderungen in Höhe von Tausenden von Euro wurden zunächst als rechtswidrig aufgehoben. Auch vor dem Verwaltungsgericht Köln waren Mitte September Klagen gegen die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen erfolgreich. Ähnlich urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Gründe, warum Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden sollte

Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in allen anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gibt es Probleme mit der Rückforderung. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020 hatte der Staat in Not geratenen Unternehmen unter die Arme gegriffen. Wenn Firmen nicht so viel Geld gefehlt hat, wie zunächst angenommen oder wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für einen Antrag doch nicht erfüllt waren, muss die Corona-Soforthilfe in Teilen oder sogar komplett zurückgezahlt werden. Dagegen sind tausende Empfänger gerichtlich vorgegangen.

Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird am 17. März 2023 die endgültige Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Rückforderungen fallen. Im Kern geht es nun um die Fragen, etwa ob die Bewilligung der Corona-Soforthilfen nur vorläufig erfolgt ist, ob und wie Maßstäbe für eine spätere Rückforderung im Bewilligungsbescheid geregelt waren und ob das Land Nordrhein-Westfalen diese nachträglich konkretisieren beziehungsweise ändern durfte.

Die Empfänger von Corona-Soforthilfen haben sich auf die Aussagen der Politik verlassen – vergeblich, wie sie jetzt feststellen müssen. Unternehmen und Selbstständige sollten sich deshalb zur Wehr setzen. In Nordrhein-Westfalen haben drei erstinstanzliche Gerichte entsprechende Bescheide der Behörde einkassiert.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.


Foto(s): Pixabay

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