Muss ich bei meiner stornierten Reise/Flug einen Gutschein akzeptieren (Coronavirus)?

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Warnung vor Reise des Auswärtigen Amtes

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie warnt das Auswärtige Amt aktuell vor sämtlichen Reisen ins Ausland.

Bundesregierung befürwortet Gutscheinregelung

Die Bunderegierung hat im Rahmen des Corona-Hilfepakets eine Gutscheinregelung zugunsten von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften befürwortet. Damit will die Bundesregierung die Tourismusbranche vor einem drohenden Liquiditätsengpass bewahren. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 eingelöst werden können. Wenn dies nicht möglich sein sollte, hat eine Auszahlung zu erfolgen.

Die erforderliche Zustimmung der EU-Kommission steht bislang aus.

Dies nahmen die Reiseveranstalter zum Anlass laufende oder bevorstehende Reise zu stornieren.

Rückzahlung des Reise- oder Ticketpreises fordern!

Die Vorgehensweise der Reiseveranstalter und Fluggesellschaften erfolgt aber ohne rechtliche Grundlage, denn: Es gilt nach wie vor die alte Rechtslage, nach der bei Stornierungen durch den Veranstalter oder durch die Fluggesellschaft der volle Reise oder Ticketpreis zurückzuerstatten ist. Hiernach haben die Veranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen an die Kunden zurückzuerstatten. Das gleiche gilt, wenn die Reisekunden aufgrund der Coronavirus-Pandemie ihre Reisen stornierten, § 651h III BGB.

Reisende sollten kein Insolvenzrisiko tragen

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Verbraucher die Reisebranche erneut mit ihrem Geld finanzieren sollen. Bereits bei der Thomas Cook Insolvenz warten Tausende von Kunden bislang auf große Teile ihrer Reisegelderstattungen. Damals wurden zwar die obligatorischen Sicherungsscheine bei den Buchungen ausgegeben, die Versicherungssumme war aber viel zu niedrig, um den gesamten Schaden kompensieren zu können. Die Bundesregierung kündigte an, die Differenzbeträge übernehmen zu wollen, obwohl die tatsächliche Umsetzung hierzu bis heute auf sich warten lässt.

Zudem gilt zu befürchten, dass gerade kleinere und mittelgroße Reiseanbieter durch die Umstände der Covid-19-Pandemie in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten werden. Weswegen nunmehr wieder die Reisenden das Insolvenzrisiko tragen sollen, bist nicht ersichtlich.

Wir empfehlen daher

Es ist daher momentan ratsam, die Reisepreis- und Ticketerstattungen in Geld zu fordern, und sich nicht auf eine Gutscheinlösung einzulassen. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns.


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