Muss Unterhalt nach Gehaltserhöhung angepasst werden?

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Nach der Scheidung wieder durchstarten, am besten mit einem neuen Job und höheren Bezügen, das klingt nach einer Perspektive. Doch halt – amortisiert sich das Gehaltsplus eines Unterhaltspflichtigen sogleich, weil er oder sie dadurch die Unterhaltszahlung nach oben anpassen muss? Die klare Antwort: kommt drauf an. Die wesentlichen Faktoren liegen hier in der Art des Unterhalts (für Kinder und Ex-Partner gibt es unterschiedliche Regelungen), wie lange die Scheidung her ist und ob die Gehaltserhöhung durch die Ehe begünstigt worden ist. Erfahren Sie zudem, ob Sie eine Gehaltserhöhung angeben, und später dann den zu wenig gezahlten Unterhalt nachzahlen müssen.

Unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage

Ob es sich nun um eine Gehaltserhöhung, die Herabsetzung auf den Mindestlohn, den Erhalt des Kinderbonus oder einen Auslandszuschlag handelt - die Frage, ob sich eine Veränderung in den persönlichen Verhältnissen auf den zu zahlenden Unterhalt auswirkt, zielt am Ende immer auf das sogenannte unterhaltsrelevante Nettoeinkommen. Dieses ist maßgeblich für die Ermittlung einer korrekten Unterhaltshöhe.

Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich, indem vom Bruttoeinkommen (Lohn, in manchen Fällen auch Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc.) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Insoweit kann das auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesene Nettoeinkommen eine Grundlage sein, muss aber nicht. Dann nicht, wenn Abzüge erfolgen, die unterhaltsrechtlich nicht relevant sind (z.B. Verlustvortrag). Von diesem Betrag sind dann noch weitere Posten abzugsfähig, die unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Erst dann ergibt sich das bereinigte Nettoeinkommen. Das sich ergebende Einkommen bestimmt beim Kindesunterhalt den Unterhaltsbetrag. Bei Zahlung des Unterhalts sollte Ihr Einkommen dann aber nicht unter den Selbstbehalt fallen.

Kindesunterhalt: Gehaltserhöhung wirkt sich immer aus

Soweit die Theorie. Herangezogen werden für die Kindesunterhaltshöhe bei unterhaltspflichtigen Angestellten immer die Einkommensverhältnisse der letzten zwölf Monate. Unbeachtet einer Ursache für eine Gehaltssteigerung, führt diese stets zur Erhöhung des Unterhalts. Im Vorgriff kann man sagen, dass Kinder immer von einem Einkommensplus der Eltern profitieren, während der unterhaltsfordernde Ex-Partner nicht immer daran teilhat (BGH, Beschluss vom 16.9.2020, Az. XII ZB 499,19).

Bezüglich Sonderzahlungen im laufenden Kalenderjahr muss man beachten, dass sich diese nicht zwingend für den Unterhalt berücksichtigen lassen. Nur dann, wenn man dabei von einer gewissen Regelmäßigkeit sprechen kann, die das relevante Nettoeinkommen des auch folgenden Jahres beeinflusst.

Freude über positive Kontoentwicklungen seitens der Unterhaltsempfangenden kann allerdings der Wechsel der Steuerklasse des Unterhaltszahlenden auslösen. Wenn dieser nach der Scheidung wieder heiratet und von Steuerklasse I in III übergeht, erhöht sich sein Nettoeinkommen. Das tut es nur dann nicht, wenn auch der neue Ehepartner oder die neue Ehepartnerin werktätig ist, da ihr die Steuerersparnis dann teilweise mit zusteht.

Muss man Jugendamt oder Unterhaltsempfängern Gehaltserhöhung melden?

Wer sich einer Unterhaltsforderung entgegensieht, muss Auskünfte über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitteilen. Unterhaltsempfänger genießen einen gesetzlich verbrieften Auskunftsanspruch. Rechtsanwalt oder Jugendamt fordern so eine Auskunft samt Belegen gewöhnlich nach Ablauf von zwei Jahren erneut an.

Ist der in diesem revolvierenden Zeitraum um Auskunft Gebetene nun verpflichtet, von sich aus eine Gehaltserhöhung anzugeben? Nein. Inmitten dieser zwei Jahre kann die Gegenseite lediglich dann zu einer neuen Auskunft auffordern, wenn es einen begründeten Verdacht auf eine Gehaltserhöhung gibt. Angesichts des Aufwands, den so ein Vortrag nach sich zieht, sollten Sie sich besser auf eine Summe einigen, anstatt sie gerichtlich auszufechten.

Eine Gehaltserhöhung kann also verschwiegen werden. Da sich Gehaltserhöhungen oft im Rahmen von 200 bis 300 EUR bewegen, und benachbarte Stufen in der Düsseldorfer Tabelle weiter auseinanderliegen, empfiehlt sich auch deswegen eine einvernehmliche Lösung. Der Unterhalt ist ja für den eigenen Nachwuchs, und oft besteht der Wunsch beim Unterhaltszahlenden selbst, einen Teil des eigenen Fortschritts an die Sprösslinge weiterzureichen.

Erhalten Sie zwei Jahre hintereinander solche Erhöhungen, rutschen Sie aller Wahrscheinlichkeit aber in der Düsseldorfer Tabelle nach oben, und dann müssen Sie nach einem Auskunftsbegehren definitiv die Karten auf den Tisch legen.

Muss man nach einer Gehaltserhöhung Kindesunterhalt nachzahlen?

Der Unterhalt ist ab dem Monat zu zahlen, nach welchem der Unterhaltsschuldende zur Zahlung bzw. zur Erteilung von Auskünften über seine finanziellen Verhältnisse aufgefordert wurde, oder eine Klage rechtshängig wurde. Wird dem Kind oder seinem gesetzlichen Vertreter die Gehaltserhöhung bekannt, kann es erst nach weiteren vollen 12 Monaten vollständig davon profitieren, da sich die Unterhaltshöhe nach den Verhältnissen der vergangenen 12 Monate richtet und nicht jeden Monat neu berechnet wird.

Grundvoraussetzung für eine Geltendmachung von Unterhalt der Vergangenheit ist an sich eine korrekte Inverzugsetzung. Wird die Begründung des Verzugs festgestellt, steht auch durchaus eine Nachzahlung des um die Gehaltserhöhung erhöhten Betrags im Raume.

Trennungs- und Ehegattenunterhalt: Gehaltserhöhung kann irrelevant sein

Waren die Regelungen zum Kindesunterhalt bereits komplex, setzen jene zum Erwachsenenunterhalt ggf. noch einen drauf. Von einer Gehaltserhöhung profitieren die bedürftigen Ex-PartnerInnen nur, wenn diese bereits „in der Ehe“ angelegt war. Ein schwierig zu fassender Begriff. Er stellt auf die gemeinsame Lebensleistung der (Ex-)Eheleute ab.

In einfachen Worten: Wäre die Gehaltserhöhung eines Vollzugsbeamten von der Gehaltsstufe A12 nach A13 kurz nach seiner Trennung möglich gewesen, ohne dass seine ehemalige Ehefrau vorher 18 Jahre Kinder und Haushalt gemanagt hätte? Schwer vorstellbar, deswegen werden solche Konstellationen in puncto Teilhabe am Gehaltsplus auch bejaht. Aber nicht jeder Fall ist so eindeutig. Je mehr Zeit zwischen der Einkommensänderung und der Scheidung vergeht, desto weniger kausal können Zusammenhänge dargestellt werden.

Wechselt der Besserverdiener nach der Scheidung zum Beispiel Beruf und Branche, und erhält ein gewaltiges Einkommensplus, bleibt dies im nachehelichen Unterhalt oft unbesehen. Dann, wenn er oder sie diesen Schritt nachvollziehbar nicht gegangen wäre, wenn er noch verheiratet gewesen wäre. Man spricht dabei auch von einem Karrieresprung, der eine Einkommenssteigerung in einer anderen beruflichen Funktion oder einem anderen Tätigkeitsbereich um 15 bis 20% Gehaltserhöhung nach sich gezogen hat.

Beispiele für eine Nichtberücksichtigung von Gehaltserhöhungen im Ehegattenunterhalt

Ein Karrieresprung setzt eine vom Normalverlauf der beruflichen Entwicklung abweichende und aus Sicht der Trennung und Scheidung nicht erwartbare Entwicklung voraus. Dass dies so ist, muss der unterhaltspflichtige Ex-Partner führen. In folgenden Fällen wurde der Karrieresprung bejaht, nicht zuletzt deswegen, weil es sich um eine Verbesserung durch Leistung weniger durch eine erwartbare Regelbeförderung handelte:

  • Oberarzt wird während der Trennungszeit zum Chefarzt berufen
  • Verkaufsleiter steigt zum Geschäftsführer einer Firma auf
  • Oberstudienrat wird zwei Jahre nach der Trennung Studiendirektor
  • Vice Director eines mittelständischen Unternehmens wird zum Senior Manager eines international operierenden Konzerns

Ferner spielt die Zeitachse eine gewichtige Rolle: Je mehr Zeit nach der Trennung und Scheidung von bis zur beruflichen Fortentwicklung verstrichen ist, desto weniger Kausalität liegt zwischen dem unerwarteten Karriereboost und der besagten gemeinschaftlichen Leistung beider (Ex-)ehepartner.

Beispiele für eine Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen im Ehegattenunterhalt

Der ehemalige Partner profitiert also nur in solchen Fällen, in denen das berufliche Fortkommen in der Ehe begründet und erwartbar war. Veranschaulichungen für solche „kleineren“ Sprünge finden sich zum Beispiel im Aufstieg eines Rechtsdezernenten einer Gemeinde zum Beigeordneten oder in der Beförderung eines Intendanten zum Generalintendanten.

Unterhalt nach Gehaltserhöhung berechnen mit iurFRIEND

An einer Gehaltszulage beteiligt zu werden, an der man vielleicht selbst indirekt mitgearbeitet hat, ist nur allzu menschlich. Im Trennungs- und nachehelichem Ehegattenunterhalt bedarf es stets einer genauen Prüfung mit so vielen Informationen wie möglich, um überzeugende Argumente für einen Vortrag finden zu können. Im Falle des Kindesunterhalts ist dies etwas einfacher, aber auch hier sollte der erste Versuch darin liegen, sich nicht zuletzt der Kinder wegen gütlich zu einigen. 

Gelingt dies nicht, bieten wir Ihnen durch Beratung und Durchführung von Unterhalts(neu)berechnungen das nötige anwaltliche Geleit. Unsere Berechnungen warten mit Rechtssicherheit, jahrelanger Erfahrung und enormer Kostenoffenheit auf.

Wieso betonen wir so die Kostentransparenz? Bei uns zahlen Sie erst, wenn Sie klipp und klar wissen, wie viel Sie die Berechnung kostet und dies auch auf einem Dokument unterzeichnet haben, auf dem die Zahl draufsteht. Deswegen heißt unser Formular zur Unterhaltsberechnung auch "Antrag" und nicht "Auftrag" - Sie beauftragen mit dem Versand Ihrer Eingaben noch nichts, verpflichten sich also noch zu keiner Zahlung.

Sie finden unser Onlineformular auf unserer Webseite:

Bei Unklarheiten senden Sie mir eine Nachricht über das Kontaktformular. Alsdenn freuen wir uns schon bald, von Ihnen zu hören oder zu lesen!

Foto(s): iurFRIEND

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