MyToys Betriebsstilllegung: DAS müssen Sie JETZT tun (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Die Spielwarenplattform MyToys stellt den Betrieb ihrer Filialen bis Februar 2024 ein, betroffen ist auch die Verwaltung in Berlin. Interessenausgleich und Sozialplan sind geplant. Das berichtet etwa Focus online am 09.03.2023. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, worauf MyToys-Mitarbeiter achten sollten und was sie tun können, um trotz Betriebsstillegung eine Abfindung zu bekommen.

Zunächst: Was im Sozialplan ausgehandelt wird, ist das mindeste, was Arbeitnehmer nach einer Kündigung erwarten können – selbst wenn Verhandlungen mit dem Arbeitgeber scheitern sollten. Allzu hohe Erwartungen an den Sozialplan sollte man im Fall einer Betriebsstillegung nicht haben. 

Wie auch bei jedem anderen drohenden Personalabbau, gilt auch bei einer Stilllegung, dass der Arbeitgeber jede Gelegenheit aufgreifen wird, krankheitsbedingt oder verhaltensbedingt zu kündigen. Daher sollten Arbeitnehmer Fehler vermeiden, korrekt abrechnen, die Arbeitszeit richtig erfassen, und auch sonst keine Kündigungsgründe schaffen. Begeht der Arbeitnehmer eine schwere Pflichtverletzung, etwa eine Straftat am Arbeitsplatz, verschlechtern sich damit seine Chancen auf eine Abfindung erheblich.

Auch wichtig: Vorsicht vor übereilten Unterschriften! Bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, sollte man ihn immer zuerst von einem entsprechend spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Nach einer Kündigung sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht anders vorgehen, als bei einer „normalen“ Kündigung, und die Chancen einer Kündigungsschutzklage von einem ausgewiesenen Experten prüfen lassen. Ob sich die Klage lohnt, hängt stets von den Umständen ab. Vergangene Beispiele, wie Air Berlin, haben gezeigt, dass Abfindungen selbst dann möglich sind, wenn Unternehmen ihren Betrieb dauerhaft schließen.

Finanziell lohnen sich Kündigungsschutzklagen am ehesten, wenn der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung hat.

Praxistipp vom Fachanwalt: Prüfen Sie, ob die Beiträge Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt sind, und ob das Arbeitsrecht abgedeckt ist. Falls nicht, schließen Sie schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht ab mit möglichst kurzer Wartezeit.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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