Nach Thomas Cook Insolvenz: Wo bleibt das versprochene Geld vom Staat? Was macht die Staatshaftung?

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Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung die Forderung nach Staatshaftung von der Insolvenz von Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours und Bucher bestätigt. Zwischenzeitlich haben viele Reisende von der Zurich Versicherung bzw. KAERA ca. 17,5 % des Reisepreises zurückerhalten.

Aber was ist mit den verbliebenen 82,5 Prozent des Geldes? Die Bundesrepublik Deutschland schweigt. Keinerlei verbindliche Angaben, wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist. Und das, obwohl die EU-Richtlinie eine schnelle Erstattung fordert! Viele unserer Mandanten zweifeln daran, ob sie das Geld wirklich vom Staat bekommen.

Auch in den Medien herrscht Stille; das Thema scheint wegen Corona in Vergessenheit geraten zu sein. Und das, obwohl das fehlende Geld gerade jetzt in Zeiten von Kurzarbeit dringend gebraucht wird.

Wie kommen Sie nun an Ihr restliches Geld?

Im Prinzip läuft es wohl auf eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland hinaus. Nur so kann diese zu einer Zahlung gezwungen werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Klage gegen Deutschland in Ihrem Fall Sinn macht. 

Kostenlose Erstanfrage

Wenden Sie sich gerne an uns, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Mithilfe einer eigenen Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt also keine Rolle.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, prüfen wir, ob eine Abrechnung über diese möglich ist, sodass für Sie keine oder nur geringe Kosten (Selbstbeteiligung) entstehen.

Schreiben Sie uns am besten und schnellsten über unser Formular:

https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook

Oder Schreiben Sie uns hier eine Nachricht über anwalt.de.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


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