Nachhaltige Geldanlagen – Vorsicht vor Greenwashing

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Fachanwalt im Kapitalmarktrecht

Bekanntlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Ebenso wenig ist alles grün, was einen nachhaltigen Anstrich verpasst bekommen hat. Daher sollte bei sog. grünen Kapitalanlagen genau hingeschaut werden, denn sie halten oft nicht, was sie versprechen und werden beispielsweise klimafreundlicher dargestellt als sie tatsächlich sind. Die Rede ist vom sog. Greenwashing.

Was versteht man unter einer "grünen Kapitalanlage"?

Nachhaltigkeit ist für viele Anleger inzwischen ein wesentliches Kriterium bei ihrer Entscheidung für eine Kapitalanlage. Die Geldanlage soll nicht nur Rendite abwerfen, sie soll auch ökologisch verträglich und sozial verantwortlich sein. Die drei sog. ESG-Kriterien - Environment, Social und Governance – werden für viele Anleger zu zunehmend wichtigen Faktoren bei der Anlageentscheidung.

Gibt es grüne Investmentfonds?

Viele Fondsanbieter haben den Trend erkannt und haben nachhaltige Geldanlagen in ihr Angebot aufgenommen. Dabei halten die Finanzprodukte gerade in Punkten Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung längst nicht immer das, was den Anlegern versprochen wird. Zuletzt geriet beispielsweise die DWS, Fondstochter der Deutsche Bank, wegen Greenwashing in die Negativ-Schlagzeilen. Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzaufsicht durchsuchten die Büros der DWS in Frankfurt im Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt werde dem Verdacht des Kapitalanlagebetrugs nachgegangen.

So soll die DWS Aspekte wie Klima- und Umweltschutz bei verschiedenen Geldanlagen in den Emissionsprospekten übertrieben positiv dargestellt haben. Tatsächlich sollen die ESG-Faktoren aber nur bei wenigen DSW-Fonds berücksichtigt worden sein. Für dieses Greenwashing gebe es hinreichende Anhaltspunkte, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Dabei ist die DWS kein Einzelfall. Auch die Investmentbank Goldman Sachs ist wegen Greenwashing-Vorwürfen ins Visier der US-Börsenaufsicht geraten.

Was muss mein Anlageberater beachten?

Auch in der Anlageberatung ist das Thema Nachhaltigkeit angekommen. Unter dem Stichwort MiFid II müssen Anlageberater seit Anfang August 2022 in den Beratungsgesprächen feststellen, wie nachhaltig Kunden ihr Geld anlegen möchten. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung dürfen nur solche Vermögensanlagen angeboten werden, die diese Nachhaltigkeitswünsche entsprechend berücksichtigen.

„Anleger müssen trotzdem genau hinschauen. Denn es fehlt weiter an genauen Definitionen zur Nachhaltigkeit von Vermögensanlagen“, sagt Rechtsanwältin Handan Kes, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

So wurde mit der EU-Taxonomie zwar eine Art "Katalog für klimafreundliche Geldanlagen" vorgelegt, doch danach zählen auch Investitionen in Gas oder Atomenergie als klimafreundlich. 

„Das dürfte nicht unbedingt das sein, was Anleger unter einer ökologisch nachhaltigen Investition verstehen“, so Rechtsanwältin Kes.

Was sollte ich im Beratungsgespräch beachten?

Anleger sollten ihren Wunsch nach einer nachhaltigen Geldanlage in den Beratungsgesprächen daher klar formulieren. Stellt sich dann heraus, dass die Vermögensanlage nicht so nachhaltig ist, wie in den Beratungsgesprächen oder Emissionsprospekten dargestellt, besteht die Möglichkeit Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung oder Prospektfehlern geltend zu machen.


Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

Sie können uns unverbindlich kontaktieren und ihre Vertragsunterlagen zusenden. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.


Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes

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Foto(s): Philipp Birmes


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