Namen „patentieren“ lassen vs. Namen „schützen“ lassen - was ist richtig?

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Nutzerinnen und Nutzer, die bei Google nach „Namen patentieren lassen“ und „Namen schützen lassen“ suchen, haben eines gemeinsam: Sie wollen ihren Namen vor unrechtmäßigen Eingriffen Dritter schützen und gleichzeitig sicher sein, mit ihrem Namen keine Rechte Dritter zu verletzen.


Doch was ist der Unterschied zwischen „patentieren lassen“ und „schützen lassen“?


Patentierbar sind grundsätzlich nur Gegenstände und Verfahren im Bereich der Technik.

Name patentieren lassen Name schützen lassen



Diese technischen Erfindungen müssen nach § 1 Abs. 1 PatG folgende drei Voraussetzungen erfüllen:


  • Neuheit
  • Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit
  • gewerbliche Anwendbarkeit

Da „Namen“ keine technischen Erfindungen sind, können sie nicht patentiert werden.

Sie können jedoch als so genannte „Marke“ geschützt werden.


Gemäß § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht dieser Schutz insbesondere durch eine Eintragung/Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).


Durch eine solche Eintragung genießt Ihr Name/Ihre Marke bundesweiten Schutz vor Eingriffen Dritter.


Dieser Schutz gilt nicht nur gegenüber identischen, sondern auch gegenüber verwechselbar ähnlichen Marken.


Verletzt nun ein Dritter Ihre Markenrechte, können Sie in der Regel von ihm verlangen, dass er die Benutzung der Marke in Zukunft unterlässt, Ihnen Schadenersatz leistet und Ihnen Ihre Anwaltskosten erstattet. Verletzen Sie hingegen die Markenrechte eines Dritten, kann dieser das Gleiche von Ihnen verlangen.


Fazit: "schützen lassen" dient als Oberbegriff für den Schutz jeglichen geistigen Eigentums. Namen können unter anderem als „Marke“ geschützt werden, während das Patent technischen Erfindungen vorbehalten ist.


Wenn Sie Ihren Namen / Ihre Marke durch Eintragung in das Markenregister schützen lassen wollen, vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch.

Foto(s): pixabay.com/Darkmoon_Art

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