Nbi Investments: Betrugsverdacht! Es eilt! Anwaltsinfo!

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen NBI Investments Ltd., mit angeblicher Adresse in der Alfred-Herrhausen-Allee 3-5 in 65780 Eschborn, www.nbiinvest.com.de, und angeblicher Verwaltung in Limassol, Zypern, müssen Anleger befürchten, dass sie einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und Gefahr für die angelegten Gelder besteht und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr angelegtes Geld zu sichern.

Eile könnte geboten sein, um Anlegergelder noch zu retten.

Zwar sollten Anleger über NBI Investments Ltd. in Eschborn teilweise Geld anlegen können in Form von "Festzinskonten" wie "Festgeld plus" oder auch Gelder überweisen z.B. für den Kauf von Aktien wie Biontech-Aktien, und das Geld an Banken im In- und Ausland wie Ungarn  überweisen, ob der Anbieter jedoch die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde BaFIn hat, ist völlig ungewiss.

Der Anbieter ist auch zur Zeit nicht mehr telefonisch erreichbar oder auch die Website nicht.

Es besteht leider konkreter Betrugsverdacht, denn erste Anleger schildern inzwischen, dass ihnen versprochene Aktien von Unternehmen wie Biontech, für die sie Gelder überwiesen hatten, nicht ausgeliefert wurden.

Ob es sich bei der angegebenen Verwaltung in Limassol, Zypern, wirklich um die Verwaltung von Nbi Investments aus Eschborn handelt und die angegebene CIF-Zulassungsnummer stimmt, oder es sich um eine Klonfirma handelt, ist leider komplett unklar. Ebenso besteht der Verdacht, dass es sich bei der angegebenen Adresse in Eschborn nur um eine Büroservice-Adresse und somit "Briefkastenadresse" gehandelt haben dürfte.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner RAe sind dies schlechte Nachrichten für die Anleger von NBi Investments Ltd., die daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB umgehend überprüfen lassen, ob die von ihnen überwiesenen Gelder wirklich ordnungsgemäß bei den Banken angelegt wurden, wie behauptet.

Der Willkür sind hier leider Tür und Tor geöffnet, denn wie inzwischen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten recherchiert werden konnte, sind die Kontoinhaber bei den Empfängerkonten nicht die jeweiligen Anleger, sondern völlig fremde Kontoinhaber! Hier besteht die klare Gefahr, dass fremde Personen und Firmen die Gelder nicht anlegen, sondern widrigstenfalls darauf zugreifen, gleich abheben und veruntreuen könnten.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner somit eiligst handeln, um zum Beispiel eine Sicherung der angelegten Gelder vorzunehmen im Wege z.B. einer Kontosperrung und Abverfügungen von Unbefugten so zu vermeiden, auch sollten Schadensersatzansprüche geprüft und durchgesetzt werden, z.B. gemäß § 826 BGB gegen die verantwortlichen Personen, aber auch gegen Kontoinhaber, Empfängerbanken, etc. Da die Überweisungen nach Recherche von Dr. Späth & Partner teilweise erst vor kurzem erfolgt sind, besteht teilweise begründete Hoffnung, im Wege von Kontosperrungen noch eventuelle Abverfügungen zu verhindern.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Dr. Späth & Partner konnten inzwischen erste Zusagen für ein Vorgehen erreichen.

Betroffene Anleger, die über die NBI Investments Ltd. ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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