Negative Bewertungen bei Google löschen

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Bewertungssystem

Auf der Website von Google, genauer Google Maps, können Interessierte für dort gelistete Firmen Bewertungen, sogenannte Rezensionen, hinterlassen. Hierfür stellt Google ein Bewertungssystem von 1 Stern (sehr schlecht) bis zu 5 Sternen (sehr gut) zur Verfügung. Die Bewertung kann, muss aber nicht, mit einem freien Text versehen werden.

Fluch und Segen

Das Bewertungssystem ist für Firmen Fluch und Segen zugleich. 

Segen, weil ein Großteil von neuen Kunden auf der Suche nach einem Geschäftspartner, Restaurant, Anwalt usw. zunächst bei Google recherchiert und gute Bewertungen dort eine auf keinen Fall zu unterschätzende Sogwirkung ausüben. 

Ein Fluch ist es andererseits, dass entsprechend negative Bewertungen potenzielle Kunden abschrecken. 

Umso ärgerlicher ist dies, wenn die Bewertungen unbegründet sind. Viele meiner Mandanten beklagen, dass in ihren Profilen unkommentierte 1-Sterne-Bewertungen hinterlassen werden. Dies bedeutet, dass die schlechtmöglichste Bewertung gewählt wurde, jedoch keinerlei Freitext eingegeben wird. 

Typischerweise finden sich bei derartigen Bewertungen keine Klarnamen als Verfasser, sondern Fantasienamen oder ähnliche Bezeichnungen. Es ist für den Bewerteten damit nicht einmal überprüfbar, ob zu dem Verfasser jemals Kontakt bestand.

Die Rechtslage

Ausweislich der Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte müssen Beiträge auf tatsächlichen Erfahrungen und Informationen basieren. Es muss also ein irgendwie gearteter Kontakt zwischen dem Verfasser und der bewerteten Firma bestanden haben. 

Gerade dies ist jedoch bei Nennung eines Fantasienamens für den Bewerteten nicht überprüfbar. Es kann daher unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung dieser negativen Bewertungen verlangt werden!

Leider zeigt die Erfahrung, dass eine Reklamation durch den Bewerteten selbst häufig keinen Erfolg verspricht. Manchmal ignoriert Google die Anfrage, manchmal erfolgt der lapidare Hinweis, dass „leider anhand der angegebenen Informationen kein offensichtlicher Verstoß gegen die Richtlinien festgestellt werden kann.“

Anders sieht es bei anwaltlicher Aufforderung zur Überprüfung und anschließenden Löschung aus.

Nachdem Google zur detaillierten Überprüfung aller 1-Sterne-Bewertungen aufgefordert wurde, konnte ich bereits in diversen Fällen die vollständige Löschung sämtlicher unter die oben genannten Kriterien fallenden Bewertungen für meine Mandanten erreichen. Dies hatte eine unmittelbare Verbesserung der Gesamtbewertung meiner Mandantschaft zur Folge. 

Das diesbezügliche Verfahren dauert in der Regel etwa einen Monat.

Leiden auch Sie unter negativen Bewertungen und möchten diese löschen lassen?

Sprechen Sie mich gerne an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Massolle

Beiträge zum Thema