Negative Schufa-Einträge löschen

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Negative Schufa-Einträge sorgen dafür, dass Kredite nicht mehr bewilligt oder Vermieter potenzielle Mieter ablehnen. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Eintragungen unberechtigt erfolgt sind. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen Schufa-Einträge erlaubt sind und wie man unberechtigte Eintragungen löschen kann.

Voraussetzungen eines Schufa-Eintrags

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M. erklärt: „Wenn Unternehmen einen Eintrag bei der Schufa Holding AG veranlassen wollen, brauchen sie dafür eine Rechtsgrundlage. Und zwar zuerst eine für die Datenverarbeitung. Diese ist in Art. 6 DSGVO geregelt. Von besonderer Relevanz sind hier die Einwilligung der betroffenen Personen und die Wahrnehmung berechtigter Interessen. Bei einer Abwägung müssen die Interessen der Bank mit denen der Kunden abgewogen werden.

Außerdem enthält § 31 BSDG Voraussetzungen für das Scoring. Zu diesen gehört die Einhaltung des Datenschutzrechts (DSGVO) und ein anerkanntes Verfahren zur Ermittlung des Score-Werts. Für Einträge wegen offenen Forderungen müssen unter anderem vorher zwei schriftliche Abmahnungen im Abstand von mindestens vier Wochen erfolgt sein.“

Wie kann man falsche Eintragungen löschen lassen?

„Fehlerhafte Eintragungen sollte man bei dem Unternehmen monieren, welches die Eintragung veranlasst hat. Unter Setzung einer dreiwöchigen Frist sollte dieses schriftlich zur Löschung aufgefordert werden. Geringfügige Summen nicht titulierter Forderungen bis 2000 Euro müssen innerhalb von zwei Wochen gelöscht werden, sofern der Kunde die Schulden innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung bezahlt hat.

Wenn das Unternehmen bzw. die Schufa Holding AG keine Löschung akzeptieren, sollte Anwalt kontaktiert werden, der die Rechtmäßigkeit des Eintrags prüft und eine Löschung veranlasst.“, informiert Rechtsanwalt Guido Kluck.

Fazit

Die Löschung falscher Eintragungen ist möglich. Man sollte sich zeitnah dagegen wehren, sodass man im Ernstfall nicht unter einer falsch attestieren Kreditunwürdigkeit leiden muss. Dabei lohnt es sich meist, hartnäckig zu bleiben. Gibt es nämlich einen Anspruch auf Löschung, so kann man diesen auch durchsetzen.

Bei Problemen mit Schufa-Einträgen können Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei wenden. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.


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