Negativer Schufa-Eintrag birgt Gefahren

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Landgericht Koblenz erlässt einstweilige Verfügung gegen ein Inkassounternehmen - Negativeintrag gefährdet die Karriere bei Ausübung einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit.

Ein Inkassounternehmen muss Einträge über einen Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bei der Schufa Holding AG löschen. Dies wurde dem Inkassounternehmen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 02.12.2013 aufgegeben. Dieser Beschluss wird dem Unternehmen jetzt über den Gerichtsvollzieher zugestellt und muss dann sofort umgesetzt werden.

Zudem muss das Inkassounternehmen der Schufa Holding AG auch schriftlich mitteilen, dass derjenige Zustand im Hinblick auf die Berechnung von Score-Werten wiederhergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben. Ebenfalls wurde dem Inkassounternehmen durch das Landgericht Koblenz aufgegeben, es fortan zu unterlassen, offene Forderungen des Betroffenen als sogenanntes Negativ-Merkmal mitzuteilen.

Zu guter Letzt wurden dem Inkassounternehmen auch noch die Verfahrenskosten auferlegt.

Zum Hintergrund: Wie kann ein Schufa Eintrag die Karriere gefährden?

Der Betroffene, ein Zeitsoldat, meldete sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und fand in Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann den richtigen Ansprechpartner für seine Probleme.

Der Oberfeldwebel hatte versucht, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Die Finanzierung war jedoch gescheitert, da die finanzierende Bank die Finanzierung aufgrund des streitgegenständlichen Schufa-Negativeintrages nicht vornehmen wollte. Zudem bestand hier die Gefahr, dass der Soldat mit sicherheitsrelevanter Tätigkeit aus seiner momentanen Verwendung ausscheiden würde, da ein Schufa-Eintrag seine Sicherheitseinstufung gefährdete. Das bedeutet bei der Bundeswehr ggf. Verlust der angestrebten Karriereziele und Versetzung auf einen anderen ggf. auch örtlich entfernten Dienstposten. Kaum auszudenken, dass dieses alles aufgrund eines kleinen Schufa-Negativeintrages drohte und das auch noch kurz vor dem Weihnachtsfest.

Zur Entscheidung:

Um keine Fristen zu versäumen, reichte Rechtsanwalt Dr. Tintemann, selbst ehemaliger Soldat und Hauptmann der Reserve, schnell und zielstrebig am 29.11.2013 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Diese wurde dann auch kurzfristig vom Landgericht Koblenz am 02.12.2013 erlassen.

Durch die Entscheidung des Landgerichts Koblenz kann der betroffene Soldat jetzt aufatmen und mit sauberer Schufa weiter seinem Beruf nachgehen und hoffentlich auch bald die gewünschte Eigentumswohnung finanzieren. Eine echte Erleichterung und wie ein vorweihnachtliches Geschenk.

Endgültig ist die Entscheidung des Landgerichts Koblenz jedoch nicht. Die Entscheidung kann durch das Inkassounternehmen nach deren Zustellung noch mit einem Einspruch angegriffen werden. Sollte die Angelegenheit weiter verhandelt werden, werden wir erneut berichten.

V.i.S.d.P.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70



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