Negativzinsen - rechtlich zulässig? Alle Infos - einfach erklärt! (Minuszins, Strafzins)

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Die Zeiten satter Renditen sind schon lange vorbei. Damit, dass mit Giro- oder Tagesgeldkonten keine Zinsen verdient werden können, haben sich die meisten längst abgefunden. Doch die neueste Entwicklung geht noch einen deutlichen Schritt weiter. Nach Presseberichten kassieren über 300 Banken und Sparkassen inzwischen so genannte Negativzinsen, Tendenz steigend.

 

Was genau sind Negativzinsen?

Negativzinsen, Minuszinsen, Verwahrentgelte oder auch Strafzinsen. Mehr oder weniger wohl klingenden Namen haben viele Banken und Sparkassen dafür gefunden, dass betroffene Kunden dafür bezahlen müssen, dass sie ihr Erspartes überhaupt bei einer Bank haben.

 

Was ist der Hintergrund solcher Strafzinsen?

Letztlich gegeben Kreditinstitute mit derartigen Zinsen nur selbst Strafzinsen weiter, die die Geldhäuser selbst zahlen müssen, wenn sie Geld bei der EZB hinterlegen. Der Gedanke der EZB war dabei aber eigentlich nicht, die Sparer zu bestrafen, sondern die Banken zu motivieren, vermehrt Geld in Form von Krediten in Umlauf zu geben.

 

Sind solche Negativzinsen rechtlich zulässig?

Mit genau dieser Frage sind derzeit auch diverse Gerichte beschäftigt. Einige Gerichte haben entsprechenden Verwahrer entgelten auch bereits eine sehr deutliche Absage erteilt. Jedenfalls dürfte immer eine individuelle Absprache und Vereinbarung notwendig sein. Ein bloßer Preisaushang erreiche hier nicht aus, wie bereits gerichtlich entschieden wurde. Wirklich einfach dürfte es für Kredite nicht werden, wirksamen Negativzinsen zu vereinbaren. Mit den unterschiedlichsten Begründungen nahmen Gerichte letztlich unangemessene Benachteiligungen von Bankkunden an und entschieden zum Nachteil der Banken und zu Gunsten der Sparer.

 

Was kann man als Bankkunde tun, wenn man Negativzinsen zahlen soll?

Natürlich wäre es möglich, hier schlicht die Bank zu wechseln. Problematisch ist aber, dass man wohl damit rechnen muss, dass demnächst auch weitere Banken negativ Zinsen fordern werden, so dass man das Problem voraussichtlich nur zeitlich verschiebt. Erster Schritt wäre daher vermutlich, die eigene Bank auf die entsprechenden Zinsen anzusprechen und mit dem Kreditinstitut zu verhandeln. Oftmals ist dieses natürlich nicht ganz einfach. Gerade wenn es sich um größere Summen handelt, sollte ein Experte hinzugezogen werden. Es ist daher sinnvoll, die sehr positive Rechtsprechung zu nutzen und sich mit einem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht gegen die Strafzinsen zu wehren.


Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist Fachanwältin für Bank- und Kaüitalmarktrecht und eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Kapitalmarktrechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.



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