Neue INCOTERMS® 2020

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Am 10.09.2019 veröffentlicht die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) die neue Version der INCOTERMS®, welche ab dem 01.01.2020 gelten. Die aktualisierte Fassung wurde an die neuen, globalen Handelspraktiken angepasst und löst damit die INCOTERMS® 2010 ab.

INCOTERMS® regeln die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei internationalen Lieferverträgen. Sie gelten in über 80 Staaten, und decken damit 85 % des Welthandels ab. Sie enthalten vorformulierte Vertragsklauseln zu diversen Rechtsfragen innerhalb eines internationalen Liefervertrages, bspw. wann geht die Gefahr des Unterganges der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer über, wer trägt welche Transportkosten, wer übernimmt ab wann die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware und/ oder die Versicherungskosten.

Die aktualisierte Version der INCOTERMS® ist zugänglicher und einfacher in der Anwendung. Sie trägt dem Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung, passt den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis an, und ändern die Klausel DAT (Geliefert Terminal) zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann.

Die neuen Incoterms® 2020 berücksichtigen den veränderten Marktbedarf und die aktuelle Geschäftspraxis und sind noch stärker auf die Bedürfnisse des Mittelstandes und des Handels zugeschnitten. 

Für Rückfragen und Anmerkungen steht Ihnen Rechtsanwältin Monique Bocklage, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht zur Verfügung.



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