Neue Meldepflicht für Eigentümer von Wohnimmobilien in Frankreich

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Ausländische Eigentümer von Wohnungen und Häusern in Frankreich sollten aufpassen und ein wichtiges Datum in ihren Kalender eintragen, denn sonst könnte es unangenehm werden. Aber sie müssen nicht erschrecken und befürchten, zur Kasse gebeten zu werden. 

Der 30. Juni 2023 ist der Tag, den sich auch alle ausländischen Eigentümer von Wohnimmobilien in Frankreich merken sollten, denn bis dann müssen sie für jede ihrer Wohnungen oder ihres Hauses angeben, zu welchem Zweck sie diese bewohnen oder nutzen.  Selbst wenn sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, sind sie gleichwohl verpflichtet, die Identität der Bewohner und den Zeitraum der Bewohnung angeben (Stand: 1. Januar 2023). 

Diese Pflicht gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Gesellschaften.

Es handelt sich um eine einmalige Pflicht zur Abgabe, allerdings müssen Änderungen beim Zweck oder bei der Nutzung der Wohnung oder des Hauses immer dann in einer Aktualisierung gemeldet werden.

Wie ist diese Erklärung abzugeben?

Diese Erklärung kann ab sofort online über die Rubrik "Gérer mes biens immobiliers“ (auf deutsch: meine Immobilien verwalten) im gesicherten Bereich von impots.gouv.fr durchgeführt werden. Um diesen neuen Erklärungsvorgang zu erleichtern, werden die den Finanzämtern bekannten Belegungsdaten vorab angegeben. Leider ist die Anleitung nur auf französisch verfügbar, ich biete aber gern meine Unterstützung an.

Diese neue Meldepflicht betrifft landesweit 34 Millionen Eigentümer von ca. 73 Millionen Wohnungen und/oder Häusern.


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