Neue Rückrufe im Diesel-Abgasskandal – der Audi Code 23X6

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Die Veröffentlichung neuer Rückrufe im Diesel-Abgasskandal: Audi ruft die Modelle Audi A6 und Audi A7 der Baujahre 2010 bis 2015 zurück.

Die Aufforderung zum Besuch einer Werkstatt bezieht sich auf 3-Liter-Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5. Betroffen sind innerhalb Deutschlands rund 21.520 Kraftfahrzeuge von den weltweit rund 38.000.Doch was tun Sie am besten bei Erhalt eines Rückrufes durch Audi unter dem Code 23X6?

Die Hintergründe des Rückrufes  

Auch die VW-Tochterfirma ist in den Diesel-Abgasskandal verwickelt: Der Autohersteller hat die betroffenen Kraftfahrzeuge manipuliert. Als Halter eines solchen Fahrzeuges werden Sie nun unter dem Code 23X6 dazu aufgefordert, eine Werkstatt aufzusuchen. Das Ziel ist hierbei das Aufspielen eines Software-Updates zur Entfernung der „nicht rechtmäßigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Einer unzulässigen Abschaltvorrichtung zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Stickoxidgrenze.

Dies ist derzeit nicht der einzige  Rückruf der Audi AG

Im Dezember 2019 musste Audi bereits eine Vielzahl an Fahrzeugen zurückrufen. Von dem Rückruf erfasst sind  hierbei 3-Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5, Baujahre 2009 bis 2014. Es handelt sich hierbei um die Modelle Audi A7 und Audi A8. Mit Hilfe der Erkennung der Lenkradbewegungen kann das Fahrzeug entsprechend die vollumfängliche Abgasreinigung durchführen oder dies unterlassen. Befindet sich das Kraftfahrzeug in einem Prüfzustand, wird das Lenkrad weniger bewegt als im realen Straßenverkehr. Durch diese Erkennung, werden im Prüfzustand regelmäßig weniger gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen als im realen Straßenbetrieb. 

Im Dezember wurde zudem der Rückruf der Audi Modelle Audi A4, Audi A8 und Audi Q7 für ein verpflichtendes Software-Update veröffentlicht, ohne dessen Durchführung die Stilllegung des betroffenen Fahrzeuges droht. Die Aufforderung bezog sich hierbei auf 3-Liter- und 4,2-Liter-Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. 

Wir raten Ihnen von der Durchführung eines Software-Updates ab!

Führen Sie das Software-Update nicht durch! Die Folgen des Updates sind bis dato noch unbekannt, es wurden jedoch bereits eine Reihe an negativen Auswirkungen auf den Motor registriert. Das Vorliegen einer illegalen Abschaltvorrichtung stellt einen Sachmangel dar und die verschiedenen deutschen Gerichte urteilen überwiegen verbraucherfreundlich!

Machen Sie ihr Recht geltend!

Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing überprüft in einem kostenlosen Erstgespräch gerne mit Ihnen ihre möglichen Ansprüche gegen den Autohersteller. Sie können dies auch ganz einfach von Zuhause testen unter unserer Kanzleihomepage. Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. 



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