Neuer Bußgeldkatalog ab dem 9 November 2021 |härtere Strafen für Autofahrer

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Ab dem 9 November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog für Auto- und Motorradfahrer. Mit dem neuen Katalog gibt es eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Tempoverstöße, Falschparker und für Verstöße beim Bilden einer Rettungsgasse.

Verstöße innerorts:

Die Bußgelder für Tempoverstöße innerorts haben sich deutlich erhöht. Zum Teil haben sich die Verwarngelder hier sogar verdoppelt. Unverändert bleibt die Grenze von 21 km/h. Wer diese Grenze überschreitet, bekommt Punkte in Flensburg.

Rettungsgasse wird befahren:

Wer eine gebildete Rettungsgasse befährt um etwa schneller im Stau voran zu kommen, hat künftig hohe Bußgelder zu befürchten und muss zudem mit einem Fahrverbot rechnen.

Wer die Rettungsgasse durchfährt:
– zahlt mindestens 240 Euro
– bekommt zwei Punkte in Flensburg
– und einen Monat Fahrverbot

Werden beim nicht Bilden der Rettungsgasse oder beim Durchfahren der Rettungsgasse andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro gerechnet werden.


Parkverstöße:

Auch wer zukünftig Parkverstöße begeht muss tiefer in die Tasche greifen. Die Bußgelder haben sich teilweise mehr als verdoppelt. Zudem werden anders als bisher, auch Punkte in Flensburg verteilt. Auch wurden einige neue Tatbestände in den Katalog aufgenommen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen?

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, melden Sie sich gerne bei uns in der Kanzlei per Mail unter Beifügung des Bußgeldbescheides. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsnummer und Ihre Versicherungsgesellschaft mit. So können wir uns umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Wir nehmen uns Ihres Falles gerne an und beraten Sie fachkundig im Hinblick auf Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Foto(s): @ra-herrle.de

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