Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr ab dem 09.11.2021: Was Sie jetzt wissen müssen!

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Nach der gescheiterten StVO-Novelle aus dem vergangenen Jahr gelten seit dem 9. November 2021 nun wirklich neue Bußgeld-Regelungen im Straßenverkehr. Wer etwa falsch parkt, zu schnell fährt oder eine Rettungsgasse blockiert, riskiert schnell hohe Bußgelder und ggf. ein Fahrverbot. Auch Auto-Poser, die ihr Fahrzeug unnötig hin und her bewegen und vermeidbaren Lärm verursachen, werden jetzt mit 100 € zur Kasse gebeten. Wir informieren Sie, worauf Sie achten müssen:

Höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer rast, muss mit Bußgeld, Fahrverbot und „Punkten in Flensburg“ rechnen. Schon bei einem geringen Verstoß gegen das Tempolimit (bis zu 10 km/h zu schnell) können innerorts 30 € Bußgeld fällig werden. Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 115 € einkalkulieren. Außerdem droht ein Punkt im Fahreignungsregister („Punkt in Flensburg“). Außerhalb geschlossener Ortschaften liegt die Grenze für das Fahrverbot nun bei 26 km/h, ein Punkt wird ebenfalls bereits bei 21 km/h fällig. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h kann den Höchstsatz von 800 € (innerorts) bzw. 700 € (außerorts) zur Folge haben sowie drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Rettungsgasse: empfindliche Bußgelder für Blockierer

Trotz vieler Hinweisschilder und Radiodurchsagen: die Rettungsgasse hat sich als Konzept (noch immer) nicht durchgesetzt. Die neue Regelung will Abhilfe schaffen. Wenn man bei stockendem Verkehr auf der Autobahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften keine Rettungsgasse bildet, kann das teuer werden: Es drohen ein Bußgeld von 200 € bis 320 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Gleiches gilt, wenn man die Rettungsgasse unberechtigt nutzt, also etwa hinter einem Rettungsfahrzeug herfährt: macht mindestens 240 € für die Staatskasse.

Falschparker zahlen künftig noch mehr

Ob Parken in zweiter Reihe oder Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr: Falschparken wird teurer. Beide Verstöße kosten nun mindestens 55 €. Gleiches gilt für unberechtigtes Parken auf einem ausgewiesenen Parkplatz für Schwerbehinderte oder elektrisch betriebene Fahrzeuge. Wer in einer Kurve oder an einer sonst unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt 35 €. Wenn durch das Falschparken ein Rettungsfahrzeug behindert wird, sind wiederum 100 € fällig.

Radverkehr- Schutz und Stärkung

Der Ausbau des Fahrradverkehrs ist ein politisches und gesellschaftliches Anliegen mit hoher Dringlichkeit. Daher ist schon seit vergangenem Jahr in der StVO jetzt definiert, was unter „ausreichendem“ Seitenabstand zu Radfahrern zu verstehen ist. Dieser beträgt innerorts 1,50 m und außerhalb geschlossener Ortschaften 2,00 m. Weiteren Schutz für Radfahrer bezweckt die neue Regelung, dass rechtsabbiegende Lkw über 3,5 t innerorts nur Schritttempo fahren dürfen. Verstöße hiergegen kosten 70 €. Das Parkverbot an Einmündungen und Kreuzungen wurde bereits im Jahr 2020 von 5 m auf 8 m erweitert, sofern ein „straßenbegleitender“ Radweg vorhanden ist.

Straßenverkehrsbehörden können zudem an unübersichtlichen Stellen auf ein neues Verkehrsschild zurückgreifen: das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für Pkw und Lkw.

Fazit

Der neue Bußgeldkatalog hat es in sich. Wer die Regelungen nicht kennt, riskiert schnell ein überraschend hohes Bußgeld. Machen Sie sich daher zeitnah mit den neuen Grenzwerten und Bestimmungen vertraut, um nicht „in die Falle zu tappen“.

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen oder rechnen jeden Moment damit? Sprechen Sie mich gerne an! Ich prüfe für Sie, ob und wie Sie dagegen vorgehen sollten. Rufen Sie mich an unter 040/413469890 oder schreiben Sie eine Mail an izmirli@dwars-izmirli.de.


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