Neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Comunidad Valenciana (Bundesland Valencia)

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In Spanien sind die Bundesländer für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Nachdem das Land Valencia über Jahre die steuerlich ungünstigsten Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen hatte, wurde nun ein neues Gesetz verabschiedet, welches deutlich höhere Vergünstigungen beinhaltet.


Nach dem neuen Gesetz 6/2023 vom 22. November 2023 gelten nun bei Erbschaften und Schenkungen für die Gruppen I, II und III, folgende Steuerermäßigungen:


Minderjährigen und volljährigen Kindern sowie Ehegatten steht jeweils ein Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu.


Hinzu kommt eine Steuerermäßigung von 99%; der zu zahlende Steuerbetrag reduziert sich also um 99%.


Ergibt sich aufgrund des Wertes des Nachlassvermögens und unter Berücksichtigung des Freibetrages beispielsweise, dass der oder die Erb:In Erbschaftsteuer in Höhe von 40.000 € zahlen müsste, muss diese Person aufgrund der zusätzlichen Ermäßigung lediglich 400 € entrichten. Diese Ermäßigung gilt bei Immobilien im Land Valencia (anders auf den Balearen) unabhängig vom Steuerwert, so dass bei einem geplanten Verkauf der Immobilie der Wert der Immobilie dem tatsächlichen Verkehrswert angepasst werden kann, um eine hohe Spekulationssteuer zu vermeiden.


Das Gesetz findet rückwirkend seit dem 28. Mai 2023 Anwendung, wobei bei Erbschaften der Todestag und bei Schenkungen die notarielle Beurkundung ausschlaggebend ist.


Die Schenkung einer Immobilie muss stets notariell beurkundet werden, damit der Beschenkte als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Damit diese steuerlichen Begünstigungen aber auch bei Geldschenkungen Anwendung finden, müssen diese ebenfalls in notarieller Form erfolgen.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/taschenrechner-berechnung-385506/


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