Neufahrzeug für SKODA-Fahrer

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Automobilhersteller müssen den vom Dieselskandal betroffenen Fahrern ein neues Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion liefern. So entschied das Landgericht Bochum, da das Modell der Klägerin nicht mehr produziert wurde.

Das betroffene Skoda-Modell der Klägerin weist durch die eingebaute Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel auf. Eine Nachbesserung kommt nicht in Betracht, da diese Nachteile für die Fahrzeughalterin mit sich bringen würde. Zwar wäre eine Nachbesserung für Skoda günstiger, jedoch war ein Software-Update zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht möglich. Eine Wartezeit von 8 Monaten stellt einen unzumutbaren Nachteil dar. 

Ein weiterer Nachteil für die Klägerin ergibt sich daraus, dass Skoda die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs zurückweist. Denn die Verjährung der Gewährleistungsrechte wird nur gehemmt, wenn der Verkäufer den Mangel anerkennt. Für Skoda wäre der Einbau des Software-Updates lediglich reine Kulanz gewesen. 

Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs wurde jedoch vom Gericht eindeutig bestätigt. Ein durchschnittlicher Käufer erwartet, dass die durchschnittlichen Abgasgrenzwerte während des standardmäßigen Gebrauchs eingehalten werden. Dass eine Software dies verhindert, liegt vollkommen außerhalb der Erwartungen der Käufer. 

Dieser Mangel verschafft dem Käufer ein Recht auf Nacherfüllung (§ 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Er kann dabei frei wählen, ob der Mangel behoben werden oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll. 

Für gefahrene Kilometer muss der Autokäufer keinen Ersatz zahlen, da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. 

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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