Nichtbestellte Ware (angeblich) geliefert - Was tun?

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Das Internet bietet nicht nur mannigfaltige Möglichkeiten. Auch ist es leider ein Tummelplatz für Betrüger und deren miese Geschäfte.

Nachfolgend möchte ich Ihnen ein in meinen Augen besonders dreistes Vorgehen schildern und Ihnen aufzeigen, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie in eine gleiche oder ähnliche Situation geraten.


1. Die Masche der Betrüger beginnt damit, dass Sie an Ihre Email-Adresse eine Nachricht erhalten, die im Betreff lautet: „Versandbenachrichtigung und Tracking-Info für den Artikel XY“.

Wenn Sie mit dem Absender der Nachricht nichts anfangen können und Sie auch den im Betreff aufgeführten Artikel nicht bestellt haben, sollten Sie schon hellhörig werden und bei Ihnen alle Alarmglocken läuten.

Die E-Mail-Nachricht selbst enthält dann in etwa folgenden Text:

 „Sehr geehrter Herr Mustermann,

die folgenden Artikel sind soeben an die Versandabteilung übergeben worden:

Artikelnummer: 123456789

1x Artikel XY

Der Versand erfolgt an folgende Adresse:

Max Mustermann

Mustermannstr.1

12345 Musterstadt“

Weiter enthält die Nachricht dann einen sogenannten „Trackinglink“, mit welchem die Sendung des Artikels z.B. über DHL verfolgt werden kann.

Drucken Sie sich die E-Mail mit den Angaben zur Versandbenachrichtigung und den genauen Artikeldaten zu Beweiszwecken aus.


Wichtig: Da die Echtheit der E-Mails oft nicht zu erkennen ist, sollten Sie auf keinen Fall Anhänge der E-Mail öffnen! Klicken Sie auch keine in der E-Mail angegebenen links direkt an! Es besteht die Gefahr, dass Sie sich Malware herunterladen oder Ihre Daten abgegriffen werden!


2. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt sollten Sie versuchen, mit dem Absender dieser Nachricht Kontakt aufzunehmen und schriftlich klarstellen, dass Sie bei diesem keinen Artikel bestellt haben.

Weiter sollten Sie bereits einem mutmaßlichen Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich widersprechen.

Zu Beweiszwecken sollten Sie Ihre Nachricht ebenfalls ausdrucken.



3.  Weiter sollten Sie dann in den folgenden Tagen immer den Trackinglink mit den Sendungsstatus der mutmaßlichen Bestellung im Auge behalten und verfolgen.

Auf der DHL-Sendungsverfolgung bietet sich die Möglichkeit, nach Eingabe der Trackingnummer einen detaillierten Sendungsverlauf zu erhalten.

Obwohl Ihnen eine Ware nie zugehen wird, werden Sie sehr überrascht sein, folgenden Status im Sendungsverlauf zu erhalten:

„Die Sendung wurde im Rahmen der kontaktlosen Zustellung zugestellt. Die Unterschrift hierzu erfolgte durch den Zusteller.“

Nach meinem Dafürhalten nutzen die Betrüger die wegen der Corona-Pandemie von den Postzulieferern inzwischen gängige Praxis, ein Paket nicht mehr direkt an den Empfänger zu liefern, sondern die Auslieferung des Paktes an den Empfänger selbst durch Unterschrift zu bestätigen, gezielt aus.

Ich meine weiter, dass die Betrüger die Ware gezielt an die Adresse eines Dritten versenden lassen, der mit den Betrügern zusammenarbeitet.

Jedenfalls wird die Zustellung das Päckchen allerdings nie an Ihre Adresse als mutmaßlicher Besteller der Ware erfolgen.

Problematisch ist also, dass die Ware Ihnen laut Sendungsverfolgung und Unterschrift des Zustellers (Paketboten), zugestellt wurde, obwohl Sie die Ware nie erhalten haben.

Unter der Sendungsverfolgung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Postleitzahl in ein Eingabefeld einzugeben.

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Ihre Postleitzahl eingeben, werden Sie feststellen, dass das System die Meldung: “Ihre Eingabe war fehlerhaft.“ übermitteln wird.

Dies ist nach meinem Dafürhalten ein Beweis dafür, dass die Sendung niemals an Ihre Adresse zugestellt wurde.

Daher sollten Sie sich die detaillierte Sendungsverfolgung zu Beweiszwecken ausdrucken und gut aufbewahren.

Natürlich ist es daneben sehr sinnvoll, wenn Sie auch Zeugen (z.B. Familienangehörige oder Nachbarn) benennen können, die bestätigen können, dass die mutmaßliche Ware am mutmaßlichen Zustelltag nie zugestellt worden ist.


4. Wenn Sie nun weiter nichts unternehmen würden, bestünde die Gefahr, dass der mutmaßliche Verkäufer geltend machen könnte, die Ware sei nachweislich an Sie zugestellt worden.

In Folge dessen könnte er dann eventuell auch Zahlungsansprüche gegen Sie erheben, weil Sie angeblich eine Sache erhalten haben, ohne dafür zu bezahlen.

Um dies zu verhindern, ist es unbedingt notwendig, dass Sie in einem nächsten Schritt ein weiteres Schreiben an den mutmaßlichen Verkäufer der Sache verfassen.

In diesem Schreiben sollten Sie (nochmals) klarstellen,

  • dass kein Artikel beim Versender der Ware bestellt wurde,
  • dass kein Artikel an Ihre Adresse zugestellt wurde
  • dass hierfür (ggf.) Zeugen benannt und weitere Beweise erbracht werden können und
  • dass Sie sich strafrechtliche Schritte gegen den Versender vorbehalten


5. Im besten Fall werden Sie dann vom Versender die Nachricht erhalten, dass alles nur ein „Missverständnis“ gewesen sei und Ihnen nichts in Rechnung gestellt werde.

Andernfalls sollten Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt kontaktieren und in die Sache einschalten.

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne persönlich in der Kanzlei oder unter der Telefonnummer 0821 / 50898810 zur Verfügung.


Dieser Beitrag soll Sie in erster Linie für die Problematik sensibilisieren. Da das betrügerische Vorgehen mannigfach ist und die Sachverhalte demgemäß unterschiedlich ausgestaltet sind, erhebt der Beitrag nicht den Anspruch eine abschließende Handlungsanweisung zu sein.

Foto(s): © Pexels.com Yan Krukov

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