Ohne Kostenrisiko: Wie VW- und Porsche-Aktionäre ihre Ansprüche aus dem Dieselgate einklagen können

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Gerade bei großen Kapitalmarktrechtsverfahren, wie aktuell etwa gegen Volkswagen wegen der Manipulation der Software bei Dieselfahrzeugen, ist die Ausgangsposition meist ähnlich: Auf Unternehmensseite stehen hochgerüstete Rechtsabteilungen, die von spezialisierten Wirtschaftskanzleien unterstützt werden. Oft wird dabei auf Zeit gespielt, um möglichst viele potenzielle Kläger in die Verjährungsfalle laufen zu lassen. 

„Diese Strategie geht leider viel zu oft auf“, beklagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, und weist darauf hin, dass auch betroffene VW- und Porsche-Aktionäre nur noch bis Ende 2018 Zeit haben, um eine Klage einzureichen.

Unterstützt durch Fonds, die von der Fortress Investment Group LLC (einschließlich ihrer Tochtergesellschaften), einem hoch diversifizierten globalen Investmentmanager mit einem verwalteten Vermögen von rund 41,4 Milliarden US-Dollar, gemanagt werden, hat die DSW gemeinsam mit den Anwaltskanzleien Nieding+Barth und Hausfeld Rechtsanwälte sowie dem Verbraucherschutzportal myRight nun ein Modell entwickelt, das allen Geschädigten die Möglichkeit bietet, selbst große Konzerne wie Volkswagen auf juristischer Augenhöhe und ohne jedes Kostenrisiko zu verklagen.

„Die Seite der Kläger ist in solchen Fällen oft atomisiert. Etliche Geschädigte scheuen das Kostenrisiko einer Klage. Hier setzt unser Modell an. Die Kläger können ohne jegliches eigenes finanzielles Risiko klagen, da die Prozesskosten durch den Prozessfinanzierer übernommen werden“, sagt Nieding.

„Nur wenn der Anleger tatsächlich sein Geld bekommt, wird eine angemessene, marktübliche Gebühr auf die erstrittenen Summen erhoben. Ansonsten hat der Anleger keine eigenen Kosten oder Risiken zu tragen“, erläutert Sven Bode, Geschäftsführer der financialright GmbH, die die Rechtsplattform myRight betreibt, die Rahmenbedingungen. „Die Eingabe der Mandantendaten sowie der notwendigen Unterlagen ist dank einer von uns entwickelten webbasierten Lösung deutlich vereinfacht“, so Bode weiter.

„Damit setzen wir dem oft bestehenden Ungleichgewicht zwischen Unternehmen auf der einen und geschädigten Anlegern auf der anderen Seite etwas entgegen, das die Möglichkeiten der betroffenen Anleger, sich juristisch zu wehren, nachhaltig verbessert“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

„Das nun vorgestellte Modell ist nicht nur für betroffene VW- und Porsche-Aktionäre eine echte Innovation. Für diese wird es allerdings höchste Zeit, wenn sie die Vorteile noch für sich nutzen wollen. Anleger, die bis zum Jahresende nicht aktiv werden, haben wegen der zum 31. Dezember 2018 auslaufenden endgültigen Verjährung keine Aussicht mehr, an ihr Geld zu kommen“, warnt Christopher Rother, Managing Partner bei Hausfeld Rechtsanwälte LLP.



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