Ohne Netz und doppelten Boden

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Sind Sie auch so leichtsinnig und verleihen Geld, ohne schriftliche Absicherung?

Wer einem Dritten ein Darlehen gibt, sollte dies immer erst und nur tun, wenn zuvor ein schriftlicher Darlehensvertrag errichtet und von Darlehensgeber und Darlehensnehmer unterschrieben worden ist. In diesen Vertrag müssen alle Bedingungen aufgenommen werden, die Grundlage Ihrer Vereinbarung mit dem Darlehensnehmer sind, also Höhe des Betrages, Auszahlungstermin(e), Verzinsung, Laufzeit, Kündigung, usw. So haben Sie später die Möglichkeit, die Darlehenshingabe und die Bedingungen, zu denen das Geld ausgereicht wurde, zu beweisen.

Es gibt Darlehensgeber, die übergeben dem Darlehensnehmer die Darlehenssumme bar, ohne Quittung. In diesem Fall können Sie später, wenn Sie das Darlehen zurückfordern wollen, und für den Fall dass der Darlehensnehmer nicht freiwillig zahlt, bzw. den Erhalt des Darlehens bestreitet, die Hingabe des Darlehens überhaupt nicht beweisen. Selbst wenn bei der Geldübergabe ein Zeuge dabei war, sollten Sie sich auf diesen Zeugen und seine spätere Zeugenaussage nicht verlassen. Der Zeuge kann inzwischen schwer erkranken und zu einer Aussage aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, oder verstorben sein, oder sich nicht mehr erinnern...

Oftmals überweist der Darlehensgeber den Darlehensbetrag auf das Konto des Darlehensnehmer unter dem Verwendungszweck "bekannt". Hinterher stellt sich dann nicht selten die Frage was unter dem genannten Verwendungszweck gemeint war, vor allem dann, wenn zwischen den Vertragsparteien öfters Geldgeschäfte über das Konto abgewickelt wurden. Deshalb der Rat: Schreiben Sie bei der Überweisung den konkreten Verwendungszweck hin, wie z.B. "Darlehen gemäß Vertrag vom..." Es sollte selbstverständlich sein, dass der betreffende Kontoauszug, auf dem der Abgang von Ihrem Konto zu sehen ist,  von Ihnen zu Beweiszwecken gut aufgehoben werden muss.

Als Darlehensgeber sollten Sie auch immer ein Interesse daran haben, dass auf der Seite des/der Darlehensnehmer mehrere Personen stehen. Denn mehrere Darlehensnehmer haften als Gesamtschuldner. Je mehr Darlehensnehmer Ihnen gegenüber gesamtschuldnerisch haften, umso größer ist Ihre Chance, dass Sie den Darlehensbetrag jemals wieder zurückbekommen. Denn jeder Darlehensnehmer haftet auf den vollen Betrag. Sie können sich also aussuchen, gegen welchen der Gesamtschuldner Sie vorgehen wollen, wenn es um die Rückzahlung des Darlehens geht. Selbstverständlich können Sie von jedem Darlehensnehmer auch nur einen Teilbetrag verlangen.

Bei Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gerne:

Rechtsanwältin Cordula Alberth

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