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Oldtimerrecht / OLG Köln: Durchrostungen stellen keinen Sachmangel bei Oldtimern dar

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Das Oberlandesgericht Köln hat sich in seinem Beschluss vom 27.2.2012, AZ.: 10 U 184/10, mit der Fragestellung befasst, ob bei einem 36 Jahre alten Oldtimer das Vorhandensein von starken Durchrostungen dazu führen kann, dass das Fahrzeug mehr als sechs Jahre nach dem Kauf noch an den Verkäufer zurückgegeben werden kann. Hierzu hat das Oberlandesgericht wörtlich folgendes ausgeführt:

"..., ist zu berücksichtigen, dass bei alten Fahrzeugen insbesondere bei Oldtimern  in aller Regel mit starken Durchrostungen zu rechnen ist, wenn es sich bei Fahrzeugen gleichen Alters, gleichen Typs und annähernd gleicher Laufleistung um eine normale Alters-und Verschleißerscheinung handelt. Es liegt dann kein kaufrechtlicher Sachmangel und damit keine aufklärungspflichtige Tatsache vor.

Eine Ausnahme gilt , wenn das Fahrzeug als "restauriert" angepriesen wird, so dass der Käufer davon ausgehen kann, dass eine grundlegende, sorgfältige und fachmännisch ausgeführte Überholung des Fahrzeugs vorliegt, bei der auch eine vollständige Befreiung von Rost und Schutz vor baldigen erneuten Rostbefall erfolgt ist oder wenn der Verkäufer Rostschäden kaschiert."

Demnach sollte sich ein Verkäufer eines Oldtimers stets genauestens überlegen, inwieweit er sein Fahrzeug als restauriert anpreist.


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